Hausverbot erteilen: Was dürfen Mieter und was nicht?
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht geschrieben, dass Eigentum verpflichtet. Im Gegenzug bringt Eigentum dem Eigentümer jedoch auch gewisse Rechte ein, was gerade bei Immobilien durchaus entscheidend sein kann. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Aussprache des Hausverbots, mit welchem unliebsame Gäste von dem Eigentum ferngehalten werden können. Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang jedoch fast zwangsläufig aufdrängt, ob auch Mieter das Hausverbot gegen andere Personen aussprechen dürfen.
Was bedeutet Hausrecht im rechtlichen Sinne?
Die gesetzliche Grundlage für das Hausrecht findet sich in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wieder. Für dieses Recht sind die §§ 858 fortfolgende sowie 903 nebst 1004 BGB maßgeblich. Das Hausrecht ist dabei das Recht, einer anderen Person entweder den Zutritt zu einer Wohnung bzw. einem Haus oder auch den Aufenthalt in der Wohnung bzw. dem Haus zu verbieten. In den Paragrafen 858, 903 sowie 1004 BGB wird zudem auch der Umfang des Hausrechts eindeutig definiert. Das Hausrecht erstreckt sich auf den Hausfrieden respektive das Grundrecht des Inhabers auf den geschützten Wohnbereich sowie das Zutrittsrecht nebst dem Aufenthaltsrecht.
Welches Hausrecht hat ein Mieter?
Obgleich ein Mieter zweifelsohne nicht als Eigentümer einer Immobilie bzw. einer Wohnung in rechtlicher Hinsicht angesehen werden kann, so hat der Mieter durchaus auch ein Hausrecht. Dieses Hausrecht bezieht sich dabei jedoch ausschließlich auf das Wohnungsinnere. Für den Rest der Immobilie, sprich der Hausflur nebst dem Treppenhaus bzw. gemeinschaftlichen Räumlichkeiten wie einer Waschküche werden die Regeln von dem Vermieter / Hauseigentümer aufgestellt. In der gängigen Praxis existiert hierfür eine sogenannte Hausordnung, an welche sich sämtliche Mietparteien nebst deren Besuch zu halten haben.
Dies gehört zu den Hausrechten eines Mieters
das Recht auf Besuch
das Recht darauf, den Zutritt zu den Wohnräumlichkeiten unter Bedingungen zu stellen
Das Recht auf Besuch
Hausrecht im Mietrecht: Darf ein Mieter tatsächlich ein Hausverbot für die Wohnung oder das Haus aussprechen? Grundsätzlich[…]