Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall zwischen Linksabbieger und entgegenkommenden überholenden Motorrad

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 232/19 – Beschluss vom 28.05.2020

I. Der Kläger wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass die Berufung gegen das angefochtene Urteil offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. Der Senat beabsichtigt deshalb, die Berufung aus den nachfolgenden Gründen ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

II. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen, sofern die Berufung nicht aus Kostengründen innerhalb der genannten Frist zurückgenommen werden sollte.

III. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für den zweiten Rechtszug auf 7.878,30 € festzusetzen.
Gründe
I.

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 21.12.2015 um 6.05 Uhr auf der Kreuzung N.-Straße in N. auf nasser Straße ereignete. Der Kläger befuhr mit seinem Motorrad Ducati die N.-Straße in Richtung H.. Der Beklagte zu 1) befuhr mit seinem Pkw die N.-Straße in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Sein Fahrzeug war bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert. Der Beklagte zu 1) wartete auf der N- Straße (Fahrtrichtung N.) auf der Linksabbiegerspur zur Straße N.-bogen vor der rot geschalteten Ampel. In der Gegenfahrtrichtung der N.-Straße stand ein LKW auf der Geradeausfahrspur, der ebenfalls vor der für ihn maßgeblichen rot geschalteten Ampel wartete. Hinter dem LKW befanden sich vier bis fünf PKW. Als die für die Parteien jeweils maßgebliche Ampel auf grün umschalteten, fuhr der Beklagte langsam an. Nachdem er festgestellt hatte, dass der eigentlich vorfahrtsberechtigte LKW auf der gegenüberliegenden Geradausfahrspur sehr langsam anfuhr, setzte der Beklagte zu 1) zu dem Abbiegevorgang nach links an, um vor dem LKW in den N-bogen abzubiegen. Der Kläger überholte zunächst die hinter dem LKW fahrenden PKW und sodann den unmittelbar an der roten Ampel haltenden LKW auf der Rechtsabbiegespur. Er beabsichtigte, anschließend wieder nach links auf die Geradeausfahrspur zu wechseln und seine Fahrt in Richtung H. fortzusetzen. Der Kläger bemerkte den Beklagten zu 1) erst, als er sich im Kreuzungsbereich befand und bremste sein Motorrad ab, wobei zwischen den Parteien streitig ist, mit welcher Geschwindigkeit sie jeweils fuhren und wo genau sich d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv