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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsschließungsversicherung – vom Versicherungsschutz umfasste Krankheiten

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LG Neuruppin – Az.: 6 O 155/21 – Urteil vom 31.03.2021

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin betreibt ein Kaffeehaus. Sie schloss mit der Beklagten ausweislich des Versicherungsscheines eine „Dynamische Betriebsschließungsversicherung gegen Schäden infolge Seuchengefahr“. Die Klägerin hatte den Abschluss der Versicherung am 28.11.2019 beantragt. Der Versicherungsschein wurde am 12.12.2019 erteilt.

Versicherungsbeginn war der 01.01.2020. Es wurden eine Tagesentschädigung von 840,00 € und eine Betriebsschließungssumme von 240.000,00 € vereinbart.

Der Versicherung liegen die Versicherungsbedingungen der Beklagten BS 311/05 zugrunde.

Die Versicherungsbedingungen enthalten unter anderem folgende Regelungen:

§ 1 Was ist Gegenstand der Versicherung?

I. Welchen Versicherungsschutz bietet Ihnen die Betriebsschließungsversicherung?

„Die Betriebsschließungsversicherung bietet Ihnen Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger

1. Den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger beim Menschen schließt; als Schließung ist es auch anzusehen, wenn sämtliche Betriebsangehörige Tätigkeitsverbote erhalten,

II. Wann ist der Versicherungsfall gegeben?

Ein Versicherungsfall ist

1. Im Fall des Abs. I. Nr.1: die behördliche Anordnung der Schließung,

III. Welche Krankheiten und Krankheitserreger sind meldepflichtig?

Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger sind die folgenden, im IfSG in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger:

Hier folgt eine namentliche Aufzählung, hinsichtlich derer auf die Seiten 1 und 2 der Anlage BLD 1 (Bl. 111/112 d.A.) Bezug genommen wird. Das Coronavirus (SARS-CoV-2) und die Krankheit Covid-19 sind hier nicht enthalten.

§ 2 Welche Leistungen können Sie von uns erwarten?

I. Unsere Leistungen

Wir ersetzen im Fall

1. einer Schließung nach § 1 I Ziffer 1:

den Schaden in Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung bis zur Dauer von 30 Schließu[…]


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