Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall –  Kollision zwischen abbiegenden Kfz mit überholenden Motorrad

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 12 U 44/19 – Urteil vom 15.04.2021

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 05.03.2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Cottbus, Az.: 3 O 286/15, aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.

Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

1.1. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung von materiellem Schadensersatz und auf Feststellung des Bestehens der Verpflichtung der Beklagten in Anspruch, ihm als Gesamtschuldner sämtliche weiteren – nicht auf Dritte übergegangene – Schäden aus dem Verkehrsunfall vom …2015 gegen 00:00 Uhr auf der …straße 75, Abschnitt … bei Kilometer 2,54 in der Nähe von B… zu ersetzen, bei dem das vom Beklagten zu 1. geführte Motorrad (1…) – nach Behauptung der Beklagten – bei einem Überholmanöver mit dem vom Drittwiderbeklagten zu 2. gefahrenen Pkw (2…) kollidierte, der nach links über die durchgezogene Fahrbahnbegrenzung in einen Feldweg einbog, um ein Wendemanöver durchzuführen. Mit der (Dritt-)Widerklage begehrt der Beklagte zu 1. Schmerzensgeld, materiellen Schadensersatz und die Feststellung des Bestehens einer Ersatzpflicht der Widerbeklagten als Gesamtschuldner, ihm sämtliche Schäden aus dem Verkehrsunfall zu ersetzen, soweit diese nicht auf Dritte übergehen. Die Parteien streiten über die wechselseitigen Verursachungsbeiträge der Fahrer der unfallbeteiligten Fahrzeuge und in diesem Zusammenhang insbesondere darüber, ob sich die Kollision außerhalb des Fahrbahnbereichs in der Einmündung zum Feldweg ereignete, ob der Beklagte zu 1. mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist und den Kläger bei unklarer Verkehrslage überholt hat, sowie ob der Drittwiderbeklagte zu 2. sein Abbiegemanöver ordnungsgemäß durchgeführt hat. Ferner besteht Streit über die Schadenshöhe. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Mit am 05.03.2019 verkündetem Grundurteil hat das Landgericht unter Abweisung der Klage und Widerklage im Übrigen festgestellt, dass die Klage mit einer Haftungsquote der Beklagten von 30 % und die Widerklage mit einer Haftungsquote der Widerbeklagten von 70 % dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Zur Begründung hat das Lan[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv