AG Hamburg-Altona – Az.: 316 C 284/20 – Urteil vom 27.04.2021
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Streitwert wird auf € 600,00 festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Anspruch.
Der Kläger ist Vermieter, die Beklagten sind Mieter der nicht preisgebundenen Wohnung Nr. 29 in der E. Straße .., ….. H., 4. Obergeschoss rechts. Die Wohnung hat eine Größe von 73,22 qm, besteht aus drei Zimmern und ist mit einem Bad und einem WC, einer Küche, Diele, Zentralheizung und einem Speicheranteil ausgestattet.
Mit Schreiben vom 27. August 2020 (Anlage K2, Bl. 20f. d. A.) erbat der Kläger von den Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete ohne Betriebskostenanteil von € 820,00 auf € 870,00 ab dem 1. November 2020, was einer Erhöhung von € 11,20 pro qm auf € 11,88 pro qm entspricht. Die Beklagten erteilten dem Kläger keine Zustimmung und zahlten die Nettokaltmiete von € 820,00 unverändert weiter.
Die Wohnung ist in das Rasterfeld C3 des Hamburger Mietenspiegels 2019 für nicht preisgebundenen Wohnraum der Baualtersklasse ab 1905 bei mittlerer Wohnlage und mit einer Größe von 60 bis 90 qm einzuordnen. Das Rasterfeld C3 weist eine Mietenspanne von € 8,94 bis € 11,91 und einem Mittelwert von € 10,26 aus.
Die Wohnung befindet sich in einem sanierten, spätestens im Jahr 1905 errichteten Wohngebäude mit einer in Stand gehaltenen Jugendstilfassade. Das Wohngebäude liegt im Grenzbereich zwischen Eimsbüttel und Altona in ruhiger Lage einer alleeartigen Wohnstraße mit guter Anbindung an den Nahverkehr. In der Umgebung befinden sich ein Bäcker, ein Zeitschriftengeschäft sowie ein Gemüseladen.
Neben Wohnungen befinden sich im Wohngebäude auch WG-Zimmer mit einer Größe von 30 qm, die für eine Nettokaltmiete von € 520,00 vermietet werden. Das Gebäude verfügt nicht über einen Aufzug. Vorhanden ist ein 5 m langer, überdachter Fahrradstellplatz, der den Bewohnern von mindestens 50 umliegenden Wohnungen zur Benutzung offensteht.
Die Wohnung verfügt über Türen mit Glaseinsätzen und – mit Ausnahme von Küche und Bad – über Dielenböden. Im Badezimmer befindet sich ein ni[…]