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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zustimmungsklage zur Mieterhöhung – Mieterhöhungsverlangen nach Eigentümerwechsel

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AG München – Az.: 473 C 4975/20 – Urteil vom 11.05.2021

1. Der Beklagte wird verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Miete für die Wohnung im 2. Obergeschoss links im Anwesen … in München von bisher 451,00 € um 67,00 € auf 518,00 € zuzüglich 77,00 € Vorauszahlung für Sammelheizung und Warmwasser zuzüglich 7,67 € Treppenreinigung zuzüglich 9,87 € Kabelgebühr wie bisher mit Wirkung ab dem 01.01.2020 zuzustimmen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 147,56 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.04.2020 zu zahlen.

3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 2 und 3 vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 804,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB in Anspruch.

Mit schriftlichem Vertrag vom 28.11.1996 mietete der Beklagte die im 2. OG links des Anwesens …, … München, gelegene Wohnung von der … Es handelt sich bei der Wohnung um eine Werkmietwohnung. Wörtlich heißt es im Mietvertrag:

„Zwischen der … als Vermieter (…) und … als Mieter (…) wird mit Rücksicht auf den Arbeitsvertrag vom 31.01.1995 folgender Mietvertrag geschlossen:“

Unter § 3 Nr 5 des Mietvertrags heißt es weiter wörtlich: „Der Vermieter ist berechtigt, die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen.“

Durch Veräußerung und Eintragung der Wohnung im Grundbuch am 14.03.2020 wurde … Rechtsnachfolger der …

Durch weitere Rechtsnachfolge am 25.06.2013 wurde die Klägerin, bestehend aus … als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.

Im Mietvertrag war ursprünglich als Miete 558,80 DM vereinbart, daneben monatlich als Vorschuss eine Pauschale für Heizung und Warmwasser in Höhe von 82,45 DM sowie 15,00 DM Kosten der Treppenreinigung und als laufende Nutzungsgebühren des Kabelanschlusses 19,50 DM (zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Mietvertrag vom 28.11.1996 Bezug genommen).

Zuletzt betrug die Miete seit 01.10.2016 451,00 € zzgl. 77,00 € Vorauszahlung für Sammelheizung und Warmwasser zzgl. 7,67 € Treppenreinigung zzgl. 9,97 € Kabelgebühr (zu d[…]


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