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Nötigung im Straßenverkehr – Welche Strafe droht?

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Anzeige weil Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr genötigt haben?
Viele Autofahrer, die sich mit dem eigenen Fahrzeug sehr häufig durch den Straßenverkehr bewegen, werden das Gefühl der Zeitnot und Eile aufgrund der tagtäglichen Verpflichtungen kennen. Zumeist ist es so, dass die Strecke in einer möglichst kurzen Zeit absolviert werden muss, damit gewisse Termine eingehalten werden können. Hierbei handelt es sich um ein Unterfangen, welches in der gängigen Praxis nur schwer umgesetzt werden kann, da es ja schlussendlich auch noch die anderen Autofahrer und die Straßenverkehrsordnung gibt. Auch wenn der Verkehrsteilnehmer im Fahrzeug vor dem eigenen Auto nach dem Empfinden der Person in Eile regelrecht trödelt ist es dennoch keine gute Idee, den anderen Verkehrsteilnehmer zu einem schnelleren Fahren oder einer gewissen Verhaltensweise zu drängen bzw. zu nötigen. Dies kann sehr schnell als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden und damit den Tatbestand der strafbaren Handlung erfüllen und eine empfindliche Strafe nach sich ziehen. Wie hoch die Strafen für Nötigung im Straßenverkehr sind und welche Kriterien hierfür wichtig sind, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Werden Sie beschuldigt einen anderen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr genötigt zu haben? Dann zögern Sie nicht und lassen sich von unseren Rechtsanwälten beraten. Nehmen Sie für eine erste Einschätzung Kontakt auf.
Was wird eigentlich als Nötigung im Straßenverkehr verstanden?
Vorsicht: Andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu nötigen, durch beispielsweise drängeln oder ausbremsen, kann empfindliche Strafen nach sich ziehen (Symbolfoto: christinarosepix/Shutterstock.com)

Maßgeblich für den Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr ist der § 240 Strafgesetbuch (StGB). Dieser Paragraf spricht davon, dass diejenige Person, welche eine andere Person mittels Gewalt oder der Androhung in Verbindung mit einem sogenannten erheblichen Übel zu einer Duldung oder einer Unterlassung bzw. zu einer bestimmten Handlung drängt (nötigt), sich der Nötigung strafbar macht.
Vorsa[…]


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