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Halterhaftung – Schadensentstehung bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs

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AG Dresden – Az.: 116 C 3640/20 – Urteil vom 21.05.2021

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.589,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16.08.2020 zu bezahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin 266,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16.08.2020 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 60 %.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Beschluss: Der Streitwert wird auf 2.622,63 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt Schadenersatz für die Beschädigung ihres Pkw … mit dem amtlichen Kennzeichen … aus einem Vorfall, der sich am 30.05.2020 gegen 20:30 Uhr auf der Peschelstraße in Höhe Washingtonstraße in Dresden zwischen ihr und dem von dem Beklagten zu 1) gefahren und gehaltenen und bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw … mit dem amtlichen Kennzeichen … ereignet hat.

Die Klägerin befuhr mit ihrem Fahrzeug die Peschelstraße Richtung Washingtonstraße. Hinter ihr fuhr der Beklagte zu 1). An der Kreuzung Washington Straße musste die Klägerin aufgrund Rotlichtes der Lichtsignalanlage ihr Fahrzeug zum Stillstand bringen. Sie stand auf der mittleren von drei Fahrspuren. Der Beklagte zur 1) befand sich auf der rechten Fahrspur und hielt etwa eine Fahrzeuglänge vor dem Fahrzeug der Klägerin an, stieg aus und begab sich zu dem Fahrzeug der Klägerin. Die Klägerin fuhr mit ihrem Fahrzeug zunächst ein kleines Stück zurück und fuhr, als die Lichtsignalanlage Grünlicht zeigte, an. Es kam zur Kollision zwischen der geöffneten linken Fahrertür des Klägerfahrzeugs und dem Beklagtenfahrzeug.

Die Kläger hat ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen und macht aufgrund einer 50%igen Haftungsquote folgenden Schaden geltend:
Quotenbevorrechtigte Positionen:

Selbstbeteiligung 300,00 €
Wertminderung 1.350,00 €
Anwaltskosten 808,13 €
[…]


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