Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Räumungs- und Herausgabeverpflichtung bei Eigenbedarfskündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Nürtingen – Az.: 10 C 4413/20 – Urteil vom 04.06.2021

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 4.380,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Räumungs- und Herausgabeverpflichtung der Beklagten, welche als Mieterin in der Wohnung des Klägers lebt.

Mit Mietvertrag vom 07.08.1996 mietete die Beklagte die streitgegenständliche Wohnung ab dem 15.09.1996 von den Rechtsvorgängern des Klägers, den Herren … Der Kläger wurde am 27.09.2018 als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.

Mit Schreiben vom 17.07.2019 kündigte der Kläger das Mietverhältnis zum 31.07.2020 und berief sich hierbei ausdrücklich auf den Kündigungsgrund des Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB. Als Begründung führte er aus, die Wohnung für eigene Wohnzwecke für sich und seine Ehefrau zu benötigen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf das Kündigungsschreiben vom 17.07.2019 (Anlage K3, Bl. 30 f. d. A.) Bezug genommen.

Der Kläger trägt vor, das Kündigungsschreiben sei von seinem Anwalt unterschrieben gewesen. Beigefügt sei zudem auch die von ihm eigenhändig unterschriebene Vollmacht. Versehentlich habe er der Beklagten jedoch auch ein nicht unterschriebenes und lediglich für seine Unterlagen bestimmtes Exemplar des Kündigungsschreibens zukommen lassen.

Der Kläger beantragt, die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im ersten Geschoss rechts der J.-Straße … in … L. bestehend aus einem Zimmer, einer Küche, einer Diele, einem Bad, einer Toilette zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

Die Beklagte beantragt, die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt vor, ausschließlich ein nicht unterschriebenes und als „Kopie“ bezeichnetes Kündigungsschreiben von dem Kläger erhalten zu haben.

Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen … hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Protokolle vom 10.01.2021 und 14.05.2021 verwiesen.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die eingereichten Schriftsätze und Anlagen sowie auf die Protokolle der mündlichen Verhandlung vom 10.01.2021 und 14.05.202[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv