Urlaubsreise stornieren: Welche Rechte haben Urlauber?
Jedes Jahr aufs Neue freuen sich unzählige Menschen hierzulande auf die Urlaubsreise, welche für gewöhnlich für einen langen Zeitraum im Voraus gebucht und herbeigesehnt wird. Hierbei ist es auch unerheblich, ob der Urlaub im Sommer verbunden mit Strand und Sonne, oder im Herbst bzw. Winter in den Bergen stattfinden soll. Das Ziel des Urlaubs ist immer das Gleiche – Erholung und Entspannung sowie Abwechslung von dem stressigen Alltag. Es ist daher auch nicht weiter verwunderlich, dass kein Mensch letztlich den Urlaub gerne von sich aus absagt. Dies ist mit Enttäuschungen verbunden, welche umso größer sind, wenn die Reise aus gesundheitlichen bzw. verletzungsbedingten Gründen oder aufgrund einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation respektive aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Ist dies jedoch der Fall stellt sich die Frage, welche Rechte verhinderte Reisende im Hinblick auf den Reiserücktritt überhaupt haben und ob der Widerruf eines Reisevertrages einfach so möglich ist. Viele Reisewillige schließen diesbezüglich bereits vorsorglich eine sogenannte Reiserücktrittsversicherung ab.
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Wann ist ein Reiserücktritt möglich?
Dem reinen Grundsatz nach ist der Rücktritt von der Reise für die reisewillige Person lediglich dann möglich, wenn höhere Gewalt oder offizielle Reisewarnungen für das Urlaubsziel respektive erhebliche Reiseveränderungen eintreten. Gem. Reiserecht muss eine reisewillige Person bei anderweitigen Verhinderungsgründen Stornokosten seitens des Anbieters hinnehmen.
Was steht eigentlich hinter der Reiserücktrittsversicherung?
Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann eine reisewillige Person, wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann, den Rücktritt von dem Reisevertrag mit dem Anbieter erklären. Im Zusammenhang mit dieser Versicherung darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass eine derartige Versicherung in der gängigen Praxis sehr hohe Versicherungsprämien von dem Versicherungsnehmer verlangt. Aus diesem Grund stellt sich auch die Frage, ob der Abschluss einer derartigen Versicherung in jedem Fall für eine reisewillige Person als sinnvoll gilt. Diese Frage kann natürlich an dieser Stelle nicht verpauschalisiert beantwortet werden. Experten sagen j[…]