Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorladung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Wer gem. § 315c Strafgesetzbuch eine Vorladung aufgrund des Vorwurfs der Gefährdung des Straßenverkehrs erhalten hat, der wird diesbezüglich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine wahre Vielzahl von Fragen haben. Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn bereits eine Anklage gegen die beschuldigte Person erhoben wurde. Die Frage, die sich den meisten betroffenen Personen stellt, geht in die Richtung, wie genau sich in solch einer Situation am besten verhalten wird. Problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch der Umstand, dass der § 315c StGB als überaus komplex angesehen wird und es deshalb schon ein gewisses juristisches Verständnis erfordert, um in dieser Situation das richtige Verhalten an den Tag legen zu können.
Was genau wird eigentlich als Gefährdung des Straßenverkehrs angesehen?
Einer der Hauptgründe, warum sich der § 315c StGB so komplex darstellt, liegt in dem Umstand, dass die Gefährdung des Straßenverkehrs allgemeinhin falsches Verhalten in dem Straßenverkehr ahndet und es diesbezüglich eine wahre Vielzahl von verschiedenen Fällen gibt. Es ist daher erst einmal grundlegend wichtig, die Gefährdung im Straßenverkehr einzeln auszudifferenzieren. Der Begriff Straßenverkehr bezieht sich rechtlich betrachtet auf den sogenannten öffentlichen Verkehrsraum, welcher jedoch nicht ausschließlich öffentliche Straßen beinhaltet. Auch anderweitige öffentlich zugängliche Geländeformen sowie Parkplätze werden durch das Gesetz als Straßenverkehr angesehen.

Es ist für die Definition des Straßenverkehrs nicht entscheidend, wie sich die Eigentumsverhältnisse des Geländes darstellen.
Die verschiedenen Herangehensweisen an den § 315c StGB

§ 315c Abs. 1 Nummer 1 StGB. In diesem Paragrafen wird das Führen von einem Fahrzeug unter dem Zustand der Fahruntüchtigkeit, welche durch den Genuss von alkoholischen Getränken oder Betäubungsmitteln / Drogen mit berauschender Wirkung hervorgerufen wurde, unter Strafe gestellt. Bereits der Versuch wird dabei als strafbare Handlung angesehen.
§ 315c Abs. 1 Nummer 2 StGB stellt diejenigen Gefährdungshandlungen, welche die sogenannten 7 Todsünden im Straßenverkehr beinhalten und auf rücksichtsloser oder grob verkehrswidriger Basis geschehen, unter Strafe.

Wie definiert sich Fahruntüchtigkeit?


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv