Vorladung als Beschuldigter erhalten? Jetzt richtig reagieren!
Tagein, tagaus erhalten in Deutschland unzählige Menschen von der Polizei eine Vorladung, da sie in einem Ermittlungsfall als beschuldigte Person gelten. Unter den Personen, die eine polizeiliche Vorladung erhalten, gibt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schuldige Personen. Es gibt aber auch unschuldige Personen, die hierzulande eine entsprechende Vorladung als beschuldigte Person erhalten. Die Behörden sowie auch der Gesetzgeber arbeiten stets nach der gesetzlichen Maxime der Unschuldsvermutung. Die entsprechende polizeiliche Vorladung dient dabei der Wahrheitsfindung, doch sollte diese Vorladung von der betroffenen Person stets mit Skepsis betrachtet werden.
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Unabhängig davon, ob die beschuldigte Person schuldig oder unschuldig ist, sollte der Vorladungstermin auf jeden Fall zunächst erst einmal abgesagt werden. Nicht selten ist der Verlauf eines Ermittlungsverfahrens abhängig davon, dass die beschuldigte Person zu diesem Zeitpunkt richtig reagiert. Problematisch ist jedoch, dass viele Menschen hierzulande ihre Rechte überhaupt nicht kennen.
Die häufigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Vorladung aufdrängen
Die Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei ist für viele Betroffene ein Schock. Wenn zudem bereits ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wurde, sollten Betroffene sofort reagieren und einen erfahrenen rechtsanwalt kontaktieren. (Symbolfoto: Atstock Productions/Shutterstock.com)
Wer eine polizeiliche Vorladung erhält und Kenntnis davon erhält, dass der Status der „beschuldigten Person“ in einem Ermittlungsverfahren verhängt wurde, steht in der Regel vor einer wahren Vielzahl von Fragen. Die Frage, ob der Termin wahrgenommen werden sollte, ist ebenso wichtig wie die Fragen, ob eine gesetzliche Verpflichtung zu der Wahrnehmung des Vorladungstermins besteht und ob ein derartiger Termin zwingend von der beschuldigten Person abgesagt werden muss. Die wichtigste F[…]