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Abstinenzweisung gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB – Verhältnismäßigkeit

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LG Nürnberg-Fürth – Az.: JKII Qs 25/11 jug. – Beschluss vom 21.12.2021

In dem Strafverfahren wegen gef. Körperverletzung u.a. erlässt das Landgericht Nürnberg-Fürth – Jugendkammer II – am 21. Dezember 2021 folgenden Beschluss

1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.10.2021 wird dieser aufgehoben.

2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Gründe:
Die sofortige Beschwerde des Verurteilten hat Erfolg. Sie ist statthaft, auch im Übrigen zulässig und ebenfalls begründet.

I.

Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst Bezug genommen auf den angegriffenen Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.10.2021, Blatt 80 ff. BewH.

Im Bewährungsbeschluss vom 21.10.2020 (Blatt 10 ff. BewH) wurde der Verurteilte unter Ziffer unter anderem angewiesen, sich in der Bewährungszeit frei von für den Probanden illegalen Drogen, rauscherzeugenden Kräutern sowie sonstigen psychoaktiven Stoffen zu führen und auf Anfordern der Bewährungshilfe Urinproben zu absolvieren.

Vom 30.01.2021 bis 08.02.2021 unterzog sich der Verurteilte im Krankenhaus Nürnberger Land einer stationären Entgiftungsbehandlung. Dort wurden ein Alkoholentzugssyndrom, ein Alkoholabhängigkeitssyndrom sowie ein Zustand nach Polytoxikomanie diagnostiziert (Blatt 34 ff. BewH). Weiterhin ergibt sich aus dem Arztbrief vom 05.02.2021 der Verdacht auf eine drogeninduzierte Psychose.

Mit Beschluss vom 19.03.2021 wurde der Bewährungsbeschluss vom 21.10.2020 bezogen auf die Weisung zur drogenfreien Führung auf alkoholabstinentes Verhalten erweitert (Blatt 41 BewH).

Am 02.08.2021 teilte der Bewährungshelfer mit, dass er gemeinsam mit dem Verurteilten einen Antrag auf rechtliche Betreuung beim Amtsgericht Fürth gestellt habe. Das Verfahren befinde sich in Bearbeitung (Blatt 56 BewH).

Zu einem Anhörungstermin beim Amtsgericht Fürth erschien der Verurteilte am 17.09.2021 mit 0,56 g Marihuana, die bei der Einlasskontrolle entdeckt wurden (Blatt 73 BewH). Am 13.12.2021 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth insoweit Anklage zum Jugendschöffengericht mit Verbindungsantrag zu einem bereits dort anhängigen Verfahren erhoben (die Mitteilung ging am 17.12.2021 beim Beschwerdegericht ein).

Mit Schriftsatz vom 08.10.2021 legte Rechtsanwalt pp. für den Verurteilten „Beschwerde“ gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.10.2021 ein (Blatt 84 BewH).

Mit Verfügung vom 28.10.2021 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Rahmen der Vorlage an das B[…]


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