Zur vorgeworfenen Straftat äußern: Ignorieren oder ausfüllen?
Der polizeiliche Anhörungsbogen stellt für die Ermittlungsbehörden ein wichtiges Instrument im Zuge der Ermittlungen dar und löst für gewöhnlich bei derjenigen Person, welche einen derartigen Anhörungsbogen postalisch erhält, ein sehr ungutes Gefühl aus. Nicht selten wird dem Bogen sogar eine gewisse Form der Skepsis entgegengebracht, die durchaus ihre Berechtigung hat. Viele Menschen wissen überhaupt nicht, wie sie mit dem Bogen umgehen sollen und welche Rechte sie im Zusammenhang mit dieser Thematik überhaupt haben. Das Wissen darüber ist jedoch enorm wichtig, um in der Phase der Ermittlungen keine folgenschweren Fehler zu begehen.
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Haben Sie einen Anhörungsbogen der Polizei wegen einer vorgeworfenen Straftat erhalten? Dann lassen Sie sich durch uns beraten. Rufen Sie uns an: 02732 791079 oder nutzen unser Anfrageformular.
Weshalb wird ein derartiger Bogen überhaupt verschickt?
Anhörungsbogen der Polizei wegen einer Straftat erhalten? Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, für den Beschuldigten Akteneinsicht zu beantragen. (Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)
Für gewöhnlich wird ein Anhörungsbogen seitens der Polizei dann verschickt, wenn es sich um eine Straftat mit einem eher leichten bis maximal mittelschweren Delikt handelt. Als Beispiele hierfür können Diebstähle oder auch Körperverletzungen sowie BtMG-Delikte oder auch falsche Verdächtigungen dienen. Der Anhörungsbogen fungiert dabei als alternative Option und sozusagen als Pendant zu der polizeilichen Vorladung.
Der Anhörungsbogen wird in der gängigen Praxis nicht ausschließlich von der Polizei versendet. Auch Zollbehörden verschicken derartige Bögen, wenn dem Empfänger des Bogens ein Verstoß gegen die zollrechtlichen Bestimmungen vorgeworfen wird. Ein Anhörungsbogen wird zudem auch von der Bußgeldbehörde im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten verschickt.
Grundsätzliches zu dem Anh[…]