LG Baden-Baden – Az.: 4 O 26/21 – Urteil vom 17.06.2021
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.664,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.03.2021 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs des Typs … T6, 2,0 I TDI, Multivan Generation six, 110 kW, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus dem Kauf eines Kraftfahrzeugs.
Der im Bezirk des Landgerichts Baden-Baden wohnhafte Kläger erwarb am 10.04.2017 von Herrn … in der … Zell a.H. einen gebrauchten PKW des Typs VW T6, 2,0 I TDI Multivan Generation six, 110 kW mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … zu einem Kaufpreis von 42.000,00 Euro. Zum Zeitpunkt des Kaufs wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 40.484 auf. Am 20.05.2021 betrug die aktuelle Laufleistung 72.085 km.
Das Fahrzeug wurde von der Beklagten hergestellt und mit einem von ihr entwickelten Dieselmotor des Typs EA 288 ausgestattet. Das Fahrzeug unterfällt der Schadstoffklasse Euro 6 und verfügt über einen SCR-Katalysator. Das Fahrzeug verfügt über eine Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse Euro 6. Die Voraussetzungen für die Typengenehmigung ergeben sich unter anderem aus der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2007 (VO EG 715/2007). Eine solche Typengenehmigung setzt voraus, dass die in der Verordnung vorgesehenen Abgasgrenzwerte eingehalten werden. Die Werte werden gemäß der zugehörigen Durchführungsverordnung unter Laborbedingungen in dem sogenannten „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) ermittelt.
In der Steuerungssoftware des Motors dieses Fahrzeugs ist ein sogenanntes Thermofenster enthalten. Dies führt dazu, dass die Abgasreinigung abgeschaltet ist, wenn eine bestimmte Außentemperatur unterschritten wird.
Das Fahrzeug verfügte über eine SCR-Dosierstrategie, die dergestalt funktioniert, dass auf dem Prüfstand in ausreichendem Maße „AdBlue“ (Harnstofflösung) zur Abgasbehandlung über den SCR-Katalysator eingespritzt wird. Die mit der Harnstofflösung und den Stickoxiden stattfindende selektive katalytische Reduktion wandelt die Stoffe in Wasserdampf und Stickstoff um, was für bis zu 90 % umweltfreundlichere Abgase sorgt. Im norma[…]