LG Oldenburg – Az.: 16 O 4029/20 – Urteil vom 22.06.2021
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf bis zu 95.000,00 €.
Tatbestand
Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter über das Vermögen von zwei Schuldnern von dem Beklagten Schadensersatz aus Anwaltshaftung.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn … (Schuldner) und der Frau … (Schuldnerin). Der Beklagte vertrat die Schuldner anwaltlich gegenüber dem … Versicherungs-Gesellschaft … (im Weiteren: die … Versicherung), …. Hintergrund der Mandatierung war eine Regressforderung der … Versicherung wegen eines von den Schuldnern am 05.12.2016 verursachten Brandschadens an einem an sie vermieteten Wohngebäude, …, das im Eigentum des Versicherungsnehmers, Herrn …, stand. Die Schuldner führen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und bewohnten gemeinsam das Mietobjekt. Die … Versicherung zahlte als Wohngebäudeversicherer an ihren Versicherungsnehmer einen Betrag in Höhe von 91.593.05 € (Neuwertschaden) wegen der Brandschäden am Haus.
Der Brand am 05.12.2016 entstand bei dem Versuch des Schuldners, einen in dem angemieteten Wohnhaus vorhandenen Kamin wieder zu entflammen. Im Zuge dieses Versuches griff der Schuldner auf Brennspiritus zurück, wobei der konkrete Einsatz des Spiritus zwischen den Parteien streitig ist. Die Schuldnerin war am Entfachen des Kamins nicht unmittelbar beteiligt. Sie hatte zuvor den Brennspiritus gekauft. Neben dem Kamin lagerten die Schuldner eine Flasche Brennspiritus, als der Brand ausbrach. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Schuldner wurde gem. § 153b StPO eingestellt.
Die … Versicherung machte durch den jetzigen Prozessbevollmächtigten des Klägers gegenüber den Schuldnern Schadensersatz aus übergegangenem Recht in Höhe von 67.602,71 € geltend. Am 26.05.2017 erließ das Amtsgericht Uelzen wegen dieser Regressforderung Mahnbescheide gegen die Schuldner. Hiergegen legten die Schuldner jeweils Widerspruch ein. Im Anschluss nahmen sie Kontakt zum Beklagten auf und begehrten anwaltliche Beratung in dieser Sache.
Mit Schreiben vom 23.06.2017 forderte der Beklagte den Bevollmächtigten der … Versicherung auf, den Grund und die Höhe der Forderung näher darzulegen. Mit Schreiben vom 24.07.2017 legte der Bevollmächtigte der … Versicherung und jetzige Prozessbevol[…]