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Rechtsanwälte Kotz GbR

Qualifizierter Rotlichtverstoß – Abstreiten der Tatbegehung

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AG Bielefeld – Az.: 191 OWi – 402 Js 2490/20 – 416/20 – Urteil vom 06.07.2021

In dem Bußgeldverfahren gegen A. B. wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird gegen den Betroffenen wegen Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauert, eine Geldbuße von 200 EUR festgesetzt.

Dem Betroffenen wird verboten, für die Dauer eines Monats im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

TB-Nr. 137618
Gründe
I.

Der Betroffene wurde am 18.02.2000 in Herford geboren. Er ist deutscher Staatsangehöriger, ledig und hat keine Kinder. Er befindet sich nach eigenen Angaben in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und bezieht eine Vergütung von etwa 600 Euro monatlich.

Im Fahreignungsregister sind zwei Eintragungen für den Betroffene vorhanden:

1. Mit Entscheidung vom 15.10.2019, rechtskräftig seit 05.11.2019, wurde gegen den Betroffenen wegen am 17.07.2019 begangener Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 140 Euro festgesetzt.

2. Mit Entscheidung vom 29.04.2021, rechtskräftig seit 21.05.2021, wurde gegen den Betroffenen wegen am 25.03.2021 begangener Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 80 Euro festgesetzt.

II.

Der Betroffene befuhr am 27.10.2019 gegen 02:57 Uhr mit einem Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX 00 die Kreuzung Engersche/ Talbrückenstraße in Fahrtrichtung Innenstadt in Bielefeld. An der Kreuzung zeigte die für die Fahrtrichtung des Betroffenen installierte Wechsellichtzeichenanlage Rotlicht. Trotz der Rot zeigenden Wechsellichtzeichenanlage fuhr der Betroffene in den Kreuzungsbereich ein, wobei die Anlage bei Passieren der Haltelinie bereits seit mehr als einer Sekunde, nämlich seit 1,52 Sekunden, Rotlicht anzeigte. An der dort installierten Rotlichtüberwachungsanlage Typ TRAFFIPAX TraffiPhot THP III passierte er die erste Induktionsschleife, die sich 300 cm hinter der Haltelinie befindet, nach 2,02 Sekunden und die zweite Induktionsschleife, die sich in 1787 cm Abstand zur ersten Induktionsschleife befindet, nach 3,42 Sekunden.

Die eichfähige Rotlichtüberwachungsanlage war zur Tatzeit auswei[…]


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