Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zu führen ist laut § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat
Der deutsche Straßenverkehr wird von einer wahren Vielzahl von Gesetzen geregelt, die allesamt durchaus ihren Sinn haben. Beginnend mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bis hin zu der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss sich jeder Verkehrsteilnehmer, der sich mit einem Fahrzeug durch eben jenen öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, an die Gesetzgebung halten. Wer sich nicht an diese Gesetze hält, der wird entsprechend der geltenden Gesetzgebung auch bestraft, wobei die Strafen durchaus in unterschiedlicher Höhe ausfallen können. Hiervon sind nahezu alle Gesetze betroffen und es gibt durchaus auch Gesetze, die ein Autofahrer etwaig nicht so stark im Fokus hat. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Pflichtversicherungsgesetz für die Kraftfahrzeughalter, welches die Thematik Versicherungsschutz bei dem Fahrzeug behandelt.
Das allgemeine Risiko im Straßenverkehr
Wer ein Fahrzeug erwirbt möchte dieses natürlich auch in Betrieb nehmen, um mit dem Fahrzeug auch am aktiven Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die Teilnahme am Straßenverkehr stellt jedoch in gewisser Hinsicht ein Risiko dar, welches sowohl für den Fahrzeugbesitzer als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer besteht. Die Rede ist an dieser Stelle von der Unfallgefahr, welche nicht zu vernachlässigen ist. Ein Unfall kann durchaus große finanzielle Folgen nach sich ziehen, sodass das Pflichtversicherungsgesetz, ganz wie es der Name bereits treffend aussagt, für Fahrzeughalter auch eine Versicherungspflicht impliziert. Wer sich mit der Thematik Versicherung und Fahrzeug näher beschäftigt wird dabei bereits auf den ersten Blick unschwer feststellen, dass es eine wahre Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten für die Fahrzeuge gibt. Nicht jede Versicherung ist dabei auch tatsächlich eine gesetzliche Pflicht.
Die KfZ-Haftpflichtversicherung ist gem. Pflichtversicherungsgesetz eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Anders als bei der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung wird in Deutschland kein Fahrzeug ohne eine entsprechende KfZ-Haftpflichtversicherung zugelassen. Die Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung kann jedoch ebenfalls durchaus sinnvoll sein, da diese Versicherungen den Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug erhöht.
Warum schreibt der Gesetzgeber eine Pflichtversicherung vor