Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 17 U 5/22 – Urteil vom 03.06.2022
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17. Dezember 2021 – Aktenzeichen 10 O 127/21 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, die in ihrem elektronischen Datenbestand gespeicherten Informationen zum Kläger,
„Insolvenzverfahren aufgehoben. Aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte stammt die Information, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Das Verfahren wurde aufgehoben (beendet). Aktenzeichen […]. Das zuständige Amtsgericht führt den Vorgang unter diesem Aktenzeichen. Datum des Ereignisses: 25.03.2020. Datum der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Amtsgericht.“,
zu löschen und den Score-Wert des Klägers künftig in der Weise zu berechnen, dass keine Informationen zu dem vorgenannten Insolvenzverfahren des Klägers berücksichtigt werden.
Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 150,00 vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Gründe
I.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Löschung personenbezogener Daten aus der Datenbank der Beklagten.
Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft und betreibt ein Bonitätsinformationssystem, welches auf der Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Wirtschaftsdaten natürlicher und juristischer Personen aufbaut. Diese Daten sollen insbesondere Kreditgeber vor Verlusten im Kreditgeschäft mit potentiellen Kreditnehmern schützen. Bei Auskünften über potentielle Vertragspartner ihrer Kunden bildet die Beklagte für diese Vertragspartner aufgrund der über sie gespeicherten Daten einen Score-Wert, der etwas über die Bonität aussagen soll.
Der Kläger ist als selbständiger Unternehmer im Stahlrohrhandel tätig und betreibt als Inhaber unter der Firma D. ein Einzelunternehmen. Zudem ist er nebenberuflich als Handelsvertreter tätig.
Über das Vermögen des Klägers wurde in der Vergangenheit ein Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts N. vom 25. März 2020 zum Aktenzeichen […] (Anlage K13, Anlagenband) wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 258 InsO (Planinsolvenz) aufgehoben. Diese Information wurde auf dem zentralen und länderübergreifenden Internetportal unter „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ veröffentlicht und von dort von der Beklagten am 25. März 2020 erhoben. Die Beklagte speicherte die Information […]