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Anfechtung Erbschaftsannahme – Versäumung Ausschlagungsfrist

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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 3 W 45/21 – Beschluss vom 20.10.2021

1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Perleberg vom 30.11.2020, Az. 5 VI 339/20, aufgehoben.

2. Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen.
Gründe
I.

Der Erblasser verstarb zwischen dem 07.09.2020 und dem 22.09.2020, ohne eine Verfügung von Todes wegen zu hinterlassen. Er war in einziger Ehe verheiratet mit I… H…, geborene B…. Aus dieser Ehe ist Herr C…H… hervorgegangen. Die bereits vorverstorbenen Eltern des Erblassers hatten neben dem Erblasser vier weitere Kinder, H…-G… W… H…, K… M…, B… L… und U… H…. U… H… ist am 11.02.2018 vorverstorben. Er hat zwei Kinder, S… H… und M… H…. I… H… und C… H… haben die Erbschaft form- und fristgerecht ausgeschlagen.

Die Beteiligte zu 2, die am 12.10.2020 vom Anfall der Erbschaft erfahren hat, hat der Beteiligten zu 1. am 04.11.2020 eine zur Akte gelangte Vollmacht zur Wahrnehmung aller Interessen zum Sterbefall des Erblassers ausgestellt, in der sie handschriftlich vermerkt hat, dass sie das Erbe nach dem Erblasser ausschlage.

Mit Antrag vom 30.11.2020 hat die Beteiligte zu 1 beantragt, einen Erbschein auszustellen, der ausweist, dass der Erblasser von K… M…, H…-G… H…, B… L… zu je ¼ und von S… H… und M… H…. zu je 1/8 beerbt worden ist. In dem Antrag hat sie ausgeführt, dass die Beteiligte zu 2 die Erbschaft, obwohl sie von dem Anfall der Erbschaft seit dem 12.10.2020 Kenntnis habe, nicht ausgeschlagen habe.

Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 30.11.2020 die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet. Dieser Beschluss wurde der Beteiligten zu 2 am 04.12.2020 zugestellt.

Am 11.12.2020 hat die Beteiligte zu 2 die durch Versäumung der Ausschlagungsfrist erfolgte Annahme der Erbschaft zur Niederschrift vor dem Nachlassgericht Verden (Aller) wegen Irrtums angefochten und hierbei erklärt, sie habe keine Kenntnis davon gehabt, dass die Erbschaft als angenommen gelte. Ihr sei nicht bekannt gewesen, dass die Ausschlagung innerhalb einer Frist gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen habe. Hiervon habe sie erst durch die Post des Amtsgerichts Perleberg am 04.12.2020 erfahren. Sie sei davon ausgegangen, dass das einfache Schreiben genügt habe. Diese Niederschrift des Nachlassgerichts Verden (Aller) ist am 21.12.2020 beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen.

Nach Eingang dieser Erkläru[…]


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