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Nachlassgericht – Aufgaben und Kosten

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Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen, Sicherung des Nachlasses und mehr
Wenn ein Mensch verstirbt, wird automatisch mit dem Tod auch eine Erbschaftsangelegenheit eröffnet, da im Hinblick auf den Nachlass der verstorbenen Person die Erbschaft nun einmal geklärt werden muss. Die potenziellen Erben müssen sich diesbezüglich an das Gericht wenden, doch wissen sehr viele Menschen überhaupt nicht, welches Gericht hierfür überhaupt zuständig ist. Dieses Wissen gehört jedoch zu dem absoluten Grundwissen, da eine Erbschaft einen Menschen jederzeit treffen kann. Nicht immer ist diese Erbschaft auch tatsächlich gut für den Erben, es sind ja auch Schulden bei dem Erblasser denkbar. Aus diesem Grund sollte sich jeder potenzieller Erbe auch tatsächlich um die Angelegenheit kümmern und sich dementsprechend an das regional zuständige Nachlassgericht wenden.

Das Nachlassgericht hat seinen Sitz bei dem regional zuständigen Amtsgericht. Zuständig ist in der gängigen Praxis das Amtsgericht in dem Bezirk, in welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnort innehatte. Dies ergibt sich aus dem § 343 FamFG. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann sich der Erbe jedoch auch an das Nachlassgericht wenden, welches für seinen Wohnsitz zuständig ist. Denkbar ist dies, wenn der potenzielle Erbe sehr weit von dem Ort des Erblassers entfernt wohnt. Es erfolgt in diesen Fällen eine Übermittlung der entsprechenden Unterlagen in beglaubigter Form von einem Nachlassgericht zu dem anderen Nachlassgericht.
Das Aufgabengebiet des Nachlassgerichts im Überblick Das zuständige Nachlassgericht ist das das Amtsgericht am letzten Wohnsitz eines Verstorbenen. Das Gericht ist für die im Erbfall zusammenhängenden Angelegenheiten (Nachlasssachen) zuständig. (Symbolfoto: Burdun Iliya/Shutterstock.com)

die Verwahrung von Testamenten oder auch Erbverträgen des Erblassers

die Nachlasssicherung
die Eröffnung eines etwaig vorhandenen Testaments
die behördliche Ermittlung von potenziellen Erben
die Annahme von Erklärung, welche von den Erben abgegeben werden
die Erteilung der Erbscheine
die formalen Aufgaben im Zusammenhang mit einer Testamentsvollstreckung
die Durchführung de[…]


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