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Erbe ausschlagen – so geht man am besten vor

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Alles wissenswertes zur Erbausschlagung
Denkt der Mensch an eine mögliche Erbschaft, so geht der Gedankengang für gewöhnlich in den meisten Fällen in die Richtung des unerwarteten Reichtums oder der massiven Besitztümer. Der Gedankengang, dass eine Erbschaft ausgeschlagen werden sollte, kommt daher den wenigsten Menschen tatsächlich in den Sinn. Nur allzu gern wird die Möglichkeit, dass mit einer Erbschaft auch Schulden des Erblassers einhergehen können, aus dem Gedankenfeld verdrängt. Fakt ist jedoch, dass eher der Gedanke an unerwartete Reichtümer in die Welt der Fantasie gehört und dass Schulden des Erblassers nur allzu häufig auf den Erben übergehen. Aus diesem Grund sollten potenzielle Erben auch darüber Bescheid wissen, was es mit der Erbausschlagung auf sich hat und auf welche Art und Weise die Erbausschlagung realisiert wird.

Mit dem Eintritt als Erbe übernimmt der Nachlassempfänger automatisch auch die Verpflichtungen des Erblassers. Rechtlich betrachtet tritt der Erbe die Nachfolge von der verstorbenen Person an, sodass ein gewisser Schutz vor einer Überschuldung durch das Erbe auf jeden Fall angezeigt ist. Diesbezüglich kennt der Gesetzgeber sowohl die Erbausschlagung als auch die Haftungsbegrenzung bei dem Erbe.
Der Status der Erbschaft
Ein Erbe ist nicht gezwungen einen Nachlass tatsächlich auch anzunehmen, es besteht das Recht das Erbe auszuschlagen. Die Erbausschlagung muss jedoch innerhalb einer sechswöchigen Frist nach der Kenntnisnahme des Erbfalls persönlich beim Nachlassgericht erfolgen. (Symbolfoto: goodluz/Shutterstock.com)

Durch den Tod von einer Person geht gem. dem Willen des Erblassers via Testament oder auch per gesetzlicher Erbfolge das gesamte Vermögen des Erblassers auf den Erben über. Dies betrifft sowohl das sogenannte Positivvermögen in Form von Bargeld, Schmuck oder Immobilien sowie Rechte als auch das sogenannte Negativvermögen – den Schulden und Verbindlichkeiten. Da der Erbe die rechtliche Nachfolge der verstorbenen Person übernimmt, gehen mit diesem Übergang auch Rechte und Pflichten einher. Für einen Erben ist es daher im Vorfeld vor dem Antr[…]


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