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Rücktritt von einem Kaufvertrag – Was muss ich beachten?

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Wann gibt es ein Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag?
Jeder Kaufvertrag geht für die jeweiligen Vertragsparteien mit Rechten und Pflichten einher. Ein wesentliches Recht der einzelnen Vertragspartei ist das Recht auf den Rücktritt von dem Kaufvertrag. Durch den Rücktritt kann eine Vertragspartei einseitig auf die Rechtslage, welche durch den Kaufvertrag geschaffen wurde, einwirken. Die Folge eines Rücktritts ist, dass das jeweilige Vertragsgeschäft letztlich rückabgewickelt werden muss. Dies bedeutet, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sich letztlich gegenseitig die jeweiligen Leistungen zurückgewähren müssen. Ein Rücktritt ist im Grunde genommen relativ einfach erklärt, allerdings müssen in diesem Zusammenhang auch wichtige Kriterien beachtet werden.

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Schadensersatzansprüche einer Vertragspartei sind bei einem Rücktritt von einem Kaufvertrag nicht gänzlich ausgeschlossen. Dies begründet sich daher, dass der Kaufvertrag auf dem Prinzip „Pacta sunt servanda“ beruht. Dieses Prinzip kann im deutschen Sprachgebrauch mit „Verträge müssen erfüllt werden“ sinngemäß übersetzt werden.
Grundsätzlich ist der Vertrag bindend
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn eine Vertragspartei seine gesetzlichen Vertragspflichten nicht erfüllt oder ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde. (Symbolfoto: knipsdesign /Shutterstock.com)

Diejenige Person, welche einen Kaufvertrag mit einer anderen Person oder einem Unternehmen abschließt, ist zunächst erst einmal an den Vertrag gebunden. Dies gilt ausdrücklich für beide Vertragsparteien. Der Gesetzgeber gesteht jedoch jeder Vertragspartei ein gesetzliches Rücktrittrecht von dem Kaufvertrag zu. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar. In diesem Zusammenhang muss jedoch erwähnt werden, dass es auf der Grundlage des BGBs kein sogenanntes allgemeines Rücktrittsrecht gibt. Vielmehr ist das Rücktrittsrecht an gewisse Grundvoraussetzung[…]


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