Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hausverbot für Gerichtsgebäude

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberverwaltungsgericht Bremen – Az.: 1 B 440/20 – Beschluss vom 26.02.2021

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt A. für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Gründe
I.

Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerde soll sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts richten, mit der die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen ein Hausverbot des Landgerichts abgelehnt worden ist.

Der Antragsteller führt vor dem Landgericht ein Zivilverfahren. In einem beim Oberlandesgericht eingegangenen und von dort an das Landgericht weitergeleiteten Schreiben vom 06.09.2020 rügte der Antragsteller, dass die zuständige Zivilkammer des Landgerichts seine Beschwerde gegen eine ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidung noch nicht an das Oberlandesgericht weitergeleitet habe. Für den Fall, dass dies nicht bis zu einem bestimmten Datum geschehe, drohte der Antragsteller unter anderem damit, die Proberichterin V. wegen ihrer dreisten Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft und ihrem Dienstherrn anzuzeigen, die private Anschrift der Proberichterin ermitteln zu lassen, um persönlich gegen sie vorgehen zu können, unangekündigt an Sitzungstagen der Kammer zu erscheinen und im Sitzungssaal Flugblätter zu verteilen und „viele Dinge mehr“.

Daraufhin wurde dem Antragsteller durch den Vizepräsidenten des Landgerichts mit Bescheid vom 09.09.2020 für die Dauer eines Jahres ein Hausverbot erteilt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Ausgenommen wurden solche Angelegenheiten, in denen der Antragsteller zur Wahrnehmung eigener Verfahrensinteressen das Gebäude betreten müsse. Für die betroffenen Kammermitglieder sei nicht einschätzbar, ob sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Übergriffe seitens des Antragstellers zu befürchten hätten. Die Möglichkeit körperlicher Übergriffe durch den Antragsteller sei nicht auszuschließen. Dies gelte besonders für nicht vorhersehbare Begegnungen innerhalb des Gerichtsgebäudes. Darüber hinaus würde auch die angekündigte Verteilung von Flugblättern in Sitzungen der Kammer in anderen Rechtsstreitigkeiten den Sitzungsbetrieb massiv stören.

Hiergegen legte der Antragsteller am 17.09.2020 Widerspruch ein. Gleichzeitig stellte er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Das Hausverbot sei bereits formell rechtswidrig, weil es vom Vizepräsidenten des Landgerichts erlassen worden sei. Es sei auch wegen fehlender Siegelung rechtsunwirksam. Vor allem sei das Hausv[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv