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Verkehrsunfall – Nutzungsausfall bei langer Reparaturzeit wegen Ersatzteillieferschwierigkeiten

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OLG Düsseldorf – Az.: I-1 U 77/20 – Urteil vom 09.03.2021

Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 17.03.2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf – 6 O 69/19 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.216,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019, zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Klägerin gegen die Firma M. GmbH, wegen der Reparatur des Fahrzeugs der Klägerin im Zeitraum vom 14.08.2018 bis zum 27.11.2018 bis zu einer Höhe von 8.018,59 Euro.

Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.242,83 Euro an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Gründe
I.

(Symbolfoto: Mr.Music/Shutterstock.com)

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 11.06.2018 im Kreuzungsbereich X.straße/XX.straße in X. ereignete.

Am Unfalltag befuhr die Klägerin mit ihrem im Jahr 2016 erstmalig zugelassenen Pkw X. mit dem amtlichen Kennzeichen X. die Xstraße in Richtung Xstraße, um an der genannten Kreuzung nach links in die Xstraße abzubiegen. Als die Klägerin mit ihrem Pkw in die Kreuzung hineinfuhr, zeigte die dortige Lichtzeichenanlage für sie grün. Zur gleichen Zeit näherte sich aus der Gegenrichtung, von der XX.straße kommend, Herr D. mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen X. und fuhr trotz für ihn Rotlicht anzeigender Lichtzeichenanlage in den Kreuzungsbereich hinein. Hierdurch kam es zwischen den beiden Fahrzeugen zur Kollision. Die Haftung der Beklagten für Schäden aus dem Unfallereignis steht dem Grunde nach außer Streit.

Zur Ermittlung der an ihrem Kraftfahrzeug durch den Unfall hervorgerufenen Schäden gab die Klägerin am 29.06.2008 ein Gutachten der DEKRA (Anlage K1, Anlagenband) in Auftrag, welches am 02.07.2018 erstellt und der Beklagten mit anwaltl[…]


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