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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugbeschädigung durch transportiertes Pferd

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LG Tübingen – Az.: 3 O 28/19

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 822,11 Euro sowie weitere 66,30 Euro außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen aus beiden Beträgen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.01.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 95% und die Beklagte 5% zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 17.160,20 € festgesetzt.
Tatbestand
(Symbolfoto: yaalan/Shutterstock.com)

Die Parteien streiten um Ersatzansprüche nach der Beschädigung eines Fahrzeugs durch ein Pferd.

Die in M. wohnhafte Beklagte erwarb Anfang August 2018 einen sechsjährigen Friesenhengst. Der Kläger betreibt in der Rechtsform des Einzelhandelsgewerbes ein Pferdetransportunternehmen.

Der Beklagten gelang es nicht, das Pferd selbst zu transportieren. Es drehte sich im Anhänger, löste sich und sprang auf eine Autobahn. Darauf hin nahm eine Vertreterin der Beklagten mit dem Kläger am 5. August 2018 telefonisch Kontakt auf. Der Kläger erfuhr von der Situation und erhielt über P. den Auftrag, das „Problempferd“ von der Tierklinik in T. in einem geschlossenen Fahrzeug nach M. zu transportieren. Die Mutter der Beklagten teilte dem Kläger ebenfalls telefonisch nochmals den Sachverhalt mit.

Der Kläger holte mit seinem Pferdetransporter Renault P., Transporter mit Aufbau zum Transport zweier Pferde, BM-XXX, am 7. August 2018 um 8 Uhr das Pferd vereinbarungsgemäß in der Pferdeklinik G. in T. ab. Das Verladen gelang dem Kläger und seinem Kollegen beim zweiten Anlauf. Der Kläger erhielt von der Tierklinik eine Beruhigungspaste ausgehändigt. Diese nutzte der Kläger beim Verladen und dem anschließenden Losfahren nicht, weil seiner Erfahrung nach sich die Pferde während der Fahrt beruhigen würden.

Der Friese folgte dieser Logik allerdings nicht, sondern scharrte permanent mit den Hufen auf dem Boden des Fahrzeugs, versuchte sich zu drehen und trat gegen die Rückwand. Nach etwa einem Kilometer Fahrt gelang es dem Hengst, die Mitteltrennwand aus der Verankerung zu[…]


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