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Wohnungsübergabeprotokoll – Erschütterung der Beweiskraft bei nachträglicher Veränderung

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LG Stuttgart 1 – Az.: 13 S 127/20 – Urteil vom 24.03.2021

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 25.09.2020, Az. 5 C 2047/19, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger und an Frau … als Gesamtgläubiger 2.400 € zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz hieraus seit 15.01.2020 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

lII. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.400,00 € festgesetzt.

(abgekürzt nach §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1, 542, 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO)

Ohne TB, wenn keine Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. Revision möglich, nur bei über 20.000 EUR; bei Räumungsrechtstreitigkeiten aber § 9 ZPO: das 3 1/2-fache der Jahresnettomiete, 42 Monatsmieten oft über 20.000 EUR!

(abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 und 2, 2. Fall ZPO)

Ohne TB und ohne Entscheidungsgründe, wenn Protokollurteil.

(abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 und 2, 1. Fall ZPO)

Ohne TB und ohne Entscheidungsgründe, wenn auf Urteilsgründe verzichtet wurde.
Gründe
I.

Die form- und fristgerecht eingelegte und rechtzeitig mit einer Begründung versehene Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht entschieden, dass / Rechtsfehlerfrei hat das Amtsgericht erkannt, dass dem der Klägerin Kläger Beklagten der geltend gemachte Anspruch nicht zusteht.

Das Berufungsvorbringen ist nicht geeignet, zu einem abweichenden Ergebnis zu gelangen. Auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen.

1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht

(Symbolfoto: Prostock-studio/Shutterstock.com)

2. Das Amtsgericht hat festgestellt, dass es sich eine Überzeugung dahingehend bilden konnte, dass der Klägerin/Beklagten … nicht zustehe. Zu dieser Auffassung ist das Amtsgericht nach dem Ergebnis der durchgeführten mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme aufgrund freier Überze[…]


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