Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erstellung notarielles Nachlassverzeichnis – Anforderungen

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

OLG Celle – Az.: 6 U 74/20 – Beschluss vom 25.03.2021

Nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung der Hauptsache werden die Kosten des Rechtsstreits nach einem Wert von bis zu 6.000 € gegeneinander aufgehoben.
Gründe
I.

Die Klägerin macht durch eine isolierte Auskunftsklage als Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses geltend.

Am 6. Februar 2018 verstarb die gemeinsame Mutter der Parteien. Der Beklagte ist testamentarischer Alleinerbe.

Mit Anwaltsschreiben vom 13. März 2018 (Anlagenband Klägerin) verlangte die Klägerin vom Beklagten Auskunft durch Vorlage eines geordneten Bestandsverzeichnisses über den Nachlass sowie Auskunft über mögliche „Vorschenkungen“ der Erblasserin.

Mit Anwaltsschreiben vom 15. Mai 2018 (Anlagenband Klägerin) verlangte sie die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Mit weiterem Anwaltsschreiben vom 24. Juli 2018 (Anlagenband Klägerin) konkretisierte die Klägerin ihre Anforderungen an das zu erstellende notarielle Nachlassverzeichnis.

Der Notar C. erstellte unter dem 1. März 2019 zur UR-Nr. 80/19 ein „notarielles Nachlassverzeichnis“, in dem niedergelegt wurde, welche Angaben der Beklagte zum Nachlass der Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes machte (Anlagenband Klägerin). Danach hat der Beklagte nach seinen Angaben am 23. Februar 2017 eine Schenkung der Erblasserin in Höhe von 50.000 € erhalten. Außerdem heißt es, weitere Guthaben/Konten als die mit der Nr. 259 783 70.. und das Sparkonto 259 783 72.. (Mietsicherheit), H. V., seien nicht vorhanden. Beigefügt wurden insbesondere Kontoauszüge für das Konto 259 783 70.. der Erblasserin bei der H. V..

Unter dem 20. November 2019 ergänzte der Notar zur UR-Nr. 501/19 (Anlagenband Beklagter) das „notarielle Nachlassverzeichnis“ durch die Erklärung des Beklagten, dass er andere Zuwendungen und Schenkungen zu Lebzeiten seiner Mutter als in dem Nachlassverzeichnis angeführt, nicht erhalten habe.

Mit am 11. November 2020 verkündetem Urteil hat die Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover die Klage abgewiesen.

Der Antrag der Klägerin sei dahingehend auszulegen, dass sie nicht die Vorlage eines neu angefertigten notariellen Nachlassverzeichnisses begehre, sondern vielmehr eine Ergänzung um die im Schriftsatz vom 17. September 2020 angekündigten Fragen.

Im Grundsatz könne keine Ergänzung verlangt werden. Ein Ausnahmefall liege nicht vor. Eine Unrichtigkeit sei nicht ersichtlich. Der Notar sei kei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv