LG Freiburg – Az.: 3 T 45/22 – Beschluss vom 27.04.2022
In Sachen wegen einstweiliger Verfügung hier: Beschwerde hat das Landgericht Freiburg im Breisgau – 3. Zivilkammer – am 27.04.2022 beschlossen:
1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 18.03.2022, Az. 2 C 1651/21, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
„1.) Gegen die Antragsgegnerin ……… wird zur Erzwingung der ihr in § 1 des rechtswirksamen Vergleichs des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 15.11.2021, Az. 2 C 1651/21 auferlegten Handlung, nämlich bis spätestens 18.11.2021 dafür zu sorgen, dass die streitgegenständliche Wohnung der Verfügungsklägerin mit Notstrom versorgt wird, ein Zwangsgeld von 1.000,00 Euro verhängt, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500,00 Euro ein Tag Zwangshaft gegen die Geschäftsführer der Antragsgegnerin ……….
2.) Die Vollstreckung des Zwangsmittels entfällt, sobald die Antragsgegnerin ……… der oben genannten Verpflichtung nachkommt.“
2. Die Antragsgegnerin ……… hat die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Gegenstand des Verfahrens Amtsgericht Freiburg 2C1651121 ist der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 18.10.2021, mit der diese die Wiederherstellung der Stromversorgung in der von ihr von der Antragsgegnerin angemieteten Wohnung im 1. OG der ……… durch die Antragsgegnerin begehrt.
In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich mit folgendem Inhalt:
„§ 1
Die Verfügungsbeklagte wird bis spätestens 18.11.2021 dafür sorgen, dass die streitgegenständliche Wohnung der Verfügungsklägerin mit Notstrom versorgt wird. –
§ 2
Die Verfügungsklägerin wird alsbald der Verfügungsbeklagten fünf Fachfirmen benennen, die die streitgegenständliche Wohnung auf Gefahren hin untersuchen sollen.
(Symbolfoto: magico110/Shutterstock.com)Die Verfügungsbeklagte wird binnen 1 Woche der Verfügungsklägerin dann mitteilen, welche der fünf Fachfirmen sie mit der Überprüfung beauftragt. Die Überprüfun[…]