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Fristlose Mietvertragskündigung – Voraussetzungen  

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OLG Dresden – Az.: 5 U 9/21 – Urteil vom 16.06.2021

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau vom 17.11.2020 (4 O 504/18) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, im Gebäude des D……-Centrums ……, …… folgende Räume zu beräumen und an die Klägerin geräumt herauszugeben:

Im Hauptgebäude Altbau P…… (Gebäude A):

Kellergeschoss A 0.01 bis A 0.06 Erdgeschoss A 1.02 bis A 1.10 1. Obergeschoss A 2.02 bis A 2.07 2. Obergeschoss A 3.02 bis A 3.07 Dachgeschoss A. 4.02 bis A 4.04 Im westlichen Nebengebäude N…… (Gebäude C):

Kellergang C 0.13

Foyer.

2. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, der Klägerin die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 3.137,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 27.07.2018 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagte zu 1) 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und zu 3) trägt die Klägerin. Die Beklagte zu 1) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte zu 1) kann die Vollstreckung der Verurteilung zur Räumung in Ziffer I. 1. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Hinsichtlich der Verurteilung in Ziffer I. 2. des Tenors und der Kostenentscheidung kann der jeweilige Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.

(Symbolfoto: gopixa/Shutterstock.com)

Die Klägerin, eine zum Landkreis Z…… gehörende Stadt, begehrt von der Beklagten zu 1), einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechtes, und den Beklagten zu 2) […]


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