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Sonderkündigungsrecht bei automatischer Vertragsverlängerung von Laufzeitverträgen

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Faire Verbraucherverträge: Neues Sonderkündigungsrecht zur Kündigung von Laufzeitverträgen
Es ist in der gängigen Praxis nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen ihre Kunden für einen möglichst langen Zeitraum an sich binden möchten. Die sogenannten Laufzeitverträge bieten Unternehmen die Chance, auf lange Sicht gesehen mit Einnahmen kalkulieren zu können. Diese Strategie verfolgen dabei sowohl Versicherungsgeber als auch Mobilfunkanbieter sowie Streamingdienstleister, sodass eine automatische Vertragsverlängerung eines auslaufenden Laufzeitvertrages bei einer unterlassenen Kündigung des Verbrauchers keine Seltenheit darstellt. Für den Verbraucher bringt dieser Umstand jedoch die Tatsache mit sich, dass der automatisch verlängerte Vertrag wieder für einen bestimmten Zeitraum finanziert werden muss. Der Gesetzgeber hat sich dieser Thematik jedoch mit dem „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ angenommen und dadurch auch die Verbraucherrechte gestärkt.

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Faire-Verbraucherverträge-Gesetz
Die Idee des „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ ist im Grunde genommen nicht gänzlich neu. Es wurden jedoch mit dem 01. März 2022 wichtige Änderungen endlich realisiert, sodass für Laufzeitverträge unter gewissen Umständen gänzlich neue Vertragsregelungen vorherrschen.
Der Sinn des Gesetzes
Neues Sonderkündigungsrecht zur Kündigung von Laufzeitverträgen und mehr (Symbolfoto: sdecoret/Shutterstock.com)

Streamingdienste, Mobilfunkverträge oder auch Versicherungen, die Liste der Verträge ist für einen Verbraucher mitunter recht lang. Mit diesen Verträgen gehen natürlich auch vertragsgemäß entsprechende monatliche Verpflichtungen einher, über welche ein Verbraucher schon einmal den Überblick verlieren kann. Jeder Vertrag ist natürlich mit einer gewissen Kündigungsfrist verbunden. Versäumt der Verbraucher diese Frist, so verlängert sich der Vertrag automatisch um den gleichen Vertragszeitraum. Auf diese Weise sind Verb[…]


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