Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 13 UF 23/21 – Beschluss vom 12.05.2021
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die die Eheaufhebung abweisende Entscheidung des Amtsgerichts Nauen vom 29. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Auf den mit der Beschwerde gestellten auf Scheidung der Ehe gerichteten Hilfsantrag der Antragstellerin wird die Sache im Übrigen an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
Der Beschwerdewert wird auf 15.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligten sind seit dem … Juli 2019 miteinander verheiratet und haben sich im September 2019 voneinander getrennt.
Die Antragstellerin erstrebt die Aufhebung der Ehe, weil der Antragsgegner, mit dem sie seit Februar 2012 partnerschaftlich verbunden war und zusammengelebt hat, sie durch arglistiges Verschweigen seines Drogenproblems und des Umstands, Jahre zuvor zeitweilig Jugendarrest verbüßt zu haben, zur Eingehung der Ehe bestimmt habe. Der Eheaufhebungsantrag ist dem Antragsgegner am 13. Dezember 2019 (Bl. 13R) zugestellt worden.
Die Antragstellerin hat beantragt (Bl. 70), die Ehe der beteiligten Eheleute, geschlossen am … Juli 2019 vor dem Standesbeamten in C… von B… zur Heiratsregisternummer …/2019, aufzuheben.
Den schriftlich angekündigten, auf Ehescheidung gerichteten Hilfsantrag (Bl. 44) hat sie im vom Amtsgericht durchgeführten Anhörungstermin nicht gestellt (Bl. 70).
Der Antragsgegner ist dem Antrag auf Aufhebung der Ehe nicht entgegengetreten und hat ihm zugestimmt (Bl. 70).
Das Amtsgericht hat die Eheleute persönlich angehört und den gestellten Antrag durch den angefochtenen Beschluss (Bl. 77) abgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Eheaufhebung seien nicht feststellbar.
Mit ihrer hiergegen gerichteten Beschwerde verfolgt die Antragstellerin ihr Ziel weiter. Sie wiederholt und vertieft ihren erstinstanzlichen Vortrag.
Sie beantragt (Bl. 102), die am …. Juli 2019 vor dem Standesamt C… von B… zu Register-Nr. E …/2019 geschlossene Ehe aufzuheben, und hilfsweise, die am … Juli 2019 vor dem Standesamt C… von Berlin zu Register-Nr. E …/2019 geschlossene Ehe zu scheiden.
Der Antragsgegner stimmt den Anträgen zu. Die Beteiligten haben einen notariell beurkundeten Ehevertrag vom … Juni 2019, mit dem sie unter anderem den Versorgungsausgleich ausgeschlossen haben, zur Akte gereicht (Bl. 114 ff.). Wegen der weiteren Einzelheiten des zweitinstanzlichen Sach- und Streitstandes nimmt der Senat auf die im Beschwerderechtszug gewechs[…]