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Verletztenrente wegen Arbeitsunfall – Voraussetzungen

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Landessozialgericht NRW – Az.: L 15 U 294/19 – Urteil vom 18.05.2021

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.04.2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer höheren Verletztenrente unter Anerkennung auch einer Myasthenia gravis als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls.

Der Kläger arbeitete als angestellter Geschäftsführer der C GmbH & Co.KG. Am 15.06.2011 hielt er auf einer Dienstreise mit seiner Mitarbeiterin auf einem Parkplatz an, um sich bei der dortigen Imbissbude Essen zu holen und sich dienstlich zu besprechen. Während er vor der Imbissbude wartete, wurde er von einem rückwärtsfahrenden PKW am linken Kniegelenk erfasst und verletzt. Die erstbehandelnden Ärzte diagnostizierten eine geschlossene dislozierte mehrfragmentäre Tibiakopfimpressionsfraktur. Der Kläger wurde daran am 20.06.2011 im C1 in Halle operiert und der Bruch mittels Osteosynthese reponiert. Ab dem 06.07.2011 erfolgte die Weiterbehandlung im N-Krankhaus Soest mit anschließender Arbeitsbelastungserprobung. Der dortige Chefarzt und Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. A teilte der Beklagten am 02.09.2011 mit, der Kläger habe sich zur Routinekontrolle vorgestellt und berichtet, die Arbeitsbelastungserprobung falle ihm sehr schwer, er habe diese teilweise abgebrochen und leide unter einer allgemeine Schlappheit und Schwächegefühl. Unter der Verdachtsdiagnose einer Myasthenia gravis wurde der Kläger am 08.09.2011 in das W-Krankenhaus in Paderborn überwiesen und dort stationär behandelt. Ausweislich des Berichts des dortigen Chefarztes und Facharztes für Neurologie Dr. B vom 26.09.2011 wurde die Diagnose einer Myasthenia gravis durch eindeutig positive Antikörper gegen Acetylcholinrezeptoren sowie nachweisbare Dekrements in der repetetiven Simulation gesichert. Ein Thymon konnte nicht nachgewiesen werden. Am gleichen Tage erfolgte beim Kläger eine arthroskopische Revision des linken Kniegelenkes mit Knorpelglättung und Teilmetallentfernung. Ab dem 26.01.2012 war der Kläger wieder arbeitsfähig.

(Symbolfoto: Soonthorn Wongsaita/Sh[…]


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