Zugesagter Liefertermin für das neue Auto nicht eingehalten? Anspruch auf Schadensersatz?
Diejenigen Personen, die in diesen Tagen einen Neuwagen bei einem Händler erworben haben, werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Enttäuschungen gefasst machen müssen. Die Lieferzeiten für Neufahrzeuge werden aus den unterschiedlichsten Gründen heraus immer länger. Sei es die Chip-Krise oder die Corona-Pandemie bzw. der Krieg in der Ukraine – kaum ein Händler ist aktuell in der Lage, die gewohnte Produktionskapazität aufrechtzuerhalten. Für die Kunden stellt sich damit auch automatisch auch die Frage, welche Rechte im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.
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Verlängerte Lieferzeiten oder auch Lieferungen mit eingeschränkter Ausstattung
Lieferverzug beim Autokauf: Rechte des Autokäufers bei unverbindlichem Liefertermin (Symbolfoto: ViDI Studio/Shutterstock.com)
Unabhängig davon, für welches Automodell oder welche Marke sich ein Kunde aktuell entscheidet, der Halbleiter-Mangel sowie auch die Lieferengpässe im Zusammenhang mit Bauteilen wirken sich aktuell gravierend auf die Kaufverträge aus. Dementsprechend bieten sehr viele Autobauer ihre Neufahrzeuge lediglich mit einer eingeschränkten Ausstattung oder alternativ dazu überhaupt nicht mehr an. Es ist für die Hersteller aktuell auch nicht möglich, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Dementsprechend versuchen die Hersteller nur zu häufig, den Kunden mit neuen Lieferterminen zu vertrösten. Problematisch ist dabei der Umstand, dass diese Lieferfristen nicht selten viele Monate oder auch sogar Jahre betragen. In diesem Zusammenhang mehren sich auch Berichte von Kunden, welche die mangelhafte Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Problematik zwischen dem Hersteller und dem Kunden beklagen. Dieses Problem ist somit mitnichten eine Einzelfallproblematik, sondern betrifft vielmehr nahezu die gesamte Automobilbranche.
Welche Rechte hat ein Kunde im Fall einer Lieferfristüberschreitung bei einem[…]