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Haftung Tennisspieler für Glasscheibenbeschädigung während Tennisspiel

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OLG Celle – Az.: 5 U 123/20 – Urteil vom 27.05.2021

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Stade vom 17. September 2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.834,57 € festgesetzt.
Gründe
A.

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 7.834,57 € nach der Beschädigung einer Fensterscheibe in ihrer Tennishalle (Kosten für eine neue Scheibe sowie entgangener Gewinn).

(Symbolfoto: Maxisport/Shutterstock.com)

Die Klägerin ist Betreiberin einer Tennishalle. Der Beklagte hatte in dieser Halle – gegen Entgelt – im Oktober 2018 einen Tennisplatz gemietet. Bei dem Versuch, einen von seinem Gegner gespielten Ball zu retournieren, prallte er gegen eine sich seitlich zum Tenniscourt befindliche Fensterscheibe, die daraufhin scharfkantig zerbrach.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz und der darin gestellten Anträge wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, der Beklagte habe zwar seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Eigentum der Klägerin verletzt, indem er mit seinem Körper gegen die Fensterscheibe prallte. Indes habe der Beklagte bewiesen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies ergebe sich unter Heranziehung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zur Haftung von Teilnehmern einer Sportveranstaltung untereinander entwickelt habe. Danach nehme der Teilnehmer an einem sportlichen Kampfspiel grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden seien. Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Mitspieler setze daher den Nachwei[…]


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