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Diebstahl mit Waffen – § 244 StGB

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Bereits in der Bibel steht geschrieben „Du sollst nicht stehlen“. Damit hat die heilige Schrift mit dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) eines gemeinsam, denn auch in dem StGB steht diese Verhaltensvorschrift -wenngleich auch in einer etwas veränderten Form- niedergeschrieben. Anders als die Bibel kennt jedoch das StGB bei dem Tatbestand des Diebstahls noch eine verschärfte Variante, nämlich den Diebstahl mit Waffen gem. § 244 Absatz 1. Die wenigsten Menschen wissen jedoch dahingehend Bescheid, welche genauen Rahmenumstände für die Erfüllung dieses Straftatbestandes erfüllt sein müssen und welche Strafen für ein derartiges Verhalten droht.

In der gängigen Praxis kommt der Diebstahl mit Waffen sehr viel häufiger vor, als es auf den ersten Blick ersichtlich sein mag. Der Grund dafür liegt in dem Umstand, dass der § 244 Abs. 1 Nr. 1a sowie Nr. 1b nicht nur Waffen als Voraussetzung für die Strafbarkeit benennt, sondern vielmehr auch die Rede von gefährlichen Werkzeugen ist. Es ist für die Strafbarkeit zudem auch ausreichend, wenn die Waffe oder das gefährliche Werkzeug einfach nur mit sich geführt wird, um auf diese Weise mittels einer Drohung einen Widerstand einer anderen Person präventiv zu verhindern oder diesen Widerstand zu überwinden.
Was genau wird als Diebstahl mit Waffen angesehen?
Es muss vorweg ausdrücklich betont werden, dass eine tatsächliche praktische Verwendung des gefährlichen Werkzeugs oder der Waffe für die Strafbarkeit nicht zwingend erforderlich ist. Dies macht es jedoch in der gängigen Praxis Richtern oder auch Staatsanwälten bzw. Juristen nicht immer leicht, einen gefährlichen Diebstahl von einem „normalen“ Diebstahl zu differenzieren.
Diese Kriterien müssen für die Strafbarkeit des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch erfüllt sein
(Symbolfoto: Pormezz/Shutterstock.com)

eine Person führt ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe mit sich
die Tatbestandsmerkmale eines Diebstahls sind erfüllt
das mitgeführte gefährliche Werkzeug oder die Waffe ist dazu geeignet, eine andere Person zu bedrohen oder den Widerstand der Person mittels Gewaltanwendung zu überwinden

Was genau definiert der Gesetzgeber als Waffe?
Die gesetzliche Grundlage für die Definiti[…]


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