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Mitwohnungseigentümer – Schmerzensgeldanspruch wegen Beleidigungen

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AG Büdingen – Az.: 2 C 493/20 – Urteil vom 28.05.2021

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Oktober 2020 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 147,56 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Oktober 2020 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 78 %, der Beklagte 22 % zu zahlen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger macht Schmerzensgeldansprüche aus einem Geschehen vom 19.4.2019 geltend.

Die Parteien sind Brüder und Sondereigentümer von Wohnungen in einer von ihren Eltern gebauten Wohnungseigentumsanlage pp., wo sie mit ihren Familien und ihrer gemeinsamen Mutter wohnen.

Vor dem hier streitgegenständlichen Vorfall gab es bereits zwischen den Parteien Streit über wohnungseigentumsrechtliche Ansprüche, die sich auch auf einen Abstellraum bezogen und über die die Parteien außergerichtlich einen Vergleich schlossen. Der Beklagte fertigte im Zusammenhang mit der wohnungseigentumsrechtlichen Auseinandersetzung am 11.3.2018 eine E-Mail an den Kläger. In dieser führt er unter anderem aus:

„Ich habe Dir ja bereits mitgeteilt, falls ich mal an das Motorrad muss und nicht rankomme, wird es richtig blöd!!!! Nimm diese Aussage SEHR ernst!!!!“

„… was Du für ein armseliger Dummschwätzer bist.“

„Falls Du weiter mich oder pp. mit Deinem Scheiß belästigt oder irgendwie doof wirst, wird die nächste Eskalationsstufe eingeleitet!!! Die hier folgenden Konsequenzen werden super hässlich für Dich. Mir wäre das dann auch egal. Ich breche mit Euch allen!!! Ich habe meine Familie… Was hast Du279277 Mach Du Dir lieber mal ernsthafte Gedanken darüber, Du Idiot!!!“

Am Samstag, 20.4.2019 gegen 17:00 Uhr kehrte der Kläger den in seinem Sondernutzungsrecht stehenden Hof, die Zeugin pp. hing vor dem geöffneten Garagentor des Klägers Wäsche auf. Der Beklagte durchquerte den Hof und betrat das Gebäude der Einfachheit halber durch die Garage zwischen dem dort abgestellten Fahrzeug des Klägers und der Wand, um in dem ihm zugewiesenen Abstellraum den dort aufbewahrten Rasenmäher und den Rasentrimmer zu holen, obwohl die […]


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