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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Mietvertragskündigung bei Verursachung einer Brandgefahr

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AG Melsungen – Az.: 4 C 83/21 (70) – Urteil vom 30.06.2021

1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm innegehaltenen im … des Hauses … befindlichen Räumlichkeiten bestehend aus 2 Zimmern, einem Bad mit WC, einer Küche sowie einer Diele (Wohnung Nr. 3) zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 308,60 Euro an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 30.04.2021 zu bezahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.378,11 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Räumung einer Mietwohnung in Zusammenhang mit einer von Klägerseite ausgesprochenen Kündigung des Mietvertrages.

Zwischen den Parteien besteht seit dem 01.09.2003 ein Mietverhältnis.

(Symbolfoto: Robert Kneschke/Shutterstock.com)

Am 08.06.2010 schlossen die Parteien vor dem Amtsgericht Melsungen einen Vergleich mit dem Inhalt: „Die Parteien sind sich einig, dass das vorliegende Verfahren sowie die bisher von der Klägerin ausgesprochene Kündigung als qualifizierte Abmahnung zu Lasten des Beklagten gewertet werden. Dies gilt bezüglich der Tatbestände Veränderung der Heizungsanlage, (…). Beide Parteien sind sich einig, dass für den Fall, dass der Beklagte die neu zu installierende Heizmöglichkeit verändert (…), die Klägerin unmittelbar eine fristlose oder fristgemäße Kündigung aussprechen kann. Einer Abmahnung bedarf es bei Verstößen gegen diese drei Tatbestände nicht mehr.“.

Nach Abschluss des Vergleichs ließ die Klägerin einen neuen Kaminofen des Herstellers W. GmbH, Typ … – Jupiter in der streitgegenständlichen Wohnung einbauen und anschließen.

Am 23.02.2021 betrat die Klägerin nach Vorankündigung über ihren Prozessbevollmächtigten im Beisein eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes der Stadt Melsungen, …, die Wohnung des Beklagten, nachdem es während einer Frostperiode am 18.02.2021 in der Wohnung des Beklagten zu ein[…]


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