AG Rheine – Az.: 4 C 92/20 – Urteil vom 01.07.2021
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.190,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2020 zu zahlen sowie die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,70 EUR gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei X freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
(Symbolfoto: Fercast/Shutterstock.com)
Die Klägerin ist Taxifahrerin und beförderte am 26.02.2020 die Beklagte und deren Tochter mit einem Taxi . Die Tochter der Beklagten saß auf der Rückbank. Die Beklagte saß auf dem Beifahrersitz neben der Klägerin und hatte einen Hund, einen Jack-Russel-Terrier, auf ihrem Schoß. Vor der Abfahrt musste die Klägerin wegen des Bedienens der Kindersicherung das Auto noch einmal kurz verlassen. Als sie wieder einstieg, wollte sie den Hund der Beklagten begrüßen und streicheln. Dieser biss daraufhin in die rechte Hand der Klägerin.
Wegen des Bisses war die Klägerin vom 26.02. bis 11.03.2020 arbeitsunfähig geschrieben und sie musste eine Woche Antibiotika und 5 Tage Schmerzmittel nehmen.
Die Klägerin behauptet, dass sie, bevor sie das Fahrzeug noch einmal verlassen habe, sich mit dem Hund der Beklagten angefreundet habe. Sie habe das Display im Taxi bedient und hier habe dann der Hund der Beklagten ihre rechte Hand abgeleckt. Sie habe neun bis zehn Bisswunden an der rechten Hand. Hierdurch würden Narben verbleiben. Sie sei durch den Vorfall auch psychisch beeinträchtigt und habe nun Angst vor Hunden und bereits einen Termin bei einer Psychologin gemacht. Es bestehe darüber hinaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass weitere Schäden zu Tage treten werden.
Die Klägerin beantragt,
1. die Beklagte zu verurteilen, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch einen Betrag in Höh[…]