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Arbeitnehmeranspruch auf Schlussformel unter Arbeitszeugnis

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LAG München – Az.: 3 Sa 188/21 – Urteil vom 15.07.2021
Leitsätze:
1. Eine Arbeitnehmerin, deren Leistung und Verhalten im Endzeugnis mit „gut“ bewertet worden ist, hat keinen Anspruch auf Bescheinigung des Bedauerns über ihr Ausscheiden, schon gar nicht auf die Steigerung „wir bedauern sehr“.

2. Es besteht kein Anspruch darauf, dass (gute) Wünsche für die private Zukunft in die Schlussformel eines Endzeugnisses aufgenommen werden.

Ein Arbeitnehmer hat schon grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufnahme einer persönlichen Schlussformel in ein Arbeitszeugnis.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 04.02.2021 – 22 Ca 6565/20 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel hat.

(Symbolfoto: stockfour/Shutterstock.com)

Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 08.02.2016 als Assistant C. & L. Af. zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 3.100,00 € beschäftigt. Nachdem das Arbeitsverhältnis zunächst positiv verlief und die Klägerin im Herbst 2018 gebeten wurde, das Arbeitsverhältnis trotz Veränderungswunsches fortzusetzen, und die Arbeitszeit einvernehmlich von 20 auf 24 Wochenstunden erhöht wurde, kam es nach Auffassung der Klägerin im Verlauf des Jahres 2019 zu Problemen in der Kommunikation zwischen den Parteien. Insbesondere soll der Klägerin ein Projekt ohne Begründung entzogen worden sein. Auch soll ein Gespräch am 13.09.2019 derart eskaliert sein, dass sie mit den Worten nach Hause geschickt worden sei, sie brauche nicht mehr zu kommen. Dem Wunsch der Klägerin nach einem Aufhebungsvertrag kam die Beklagte nicht nach. Schließlich sprach die Klägerin im September 2019 eine Eigenkündigung zum 31.12.2019 aus. Am 14.11.2019 händigte ihre Vorgesetzte, Frau H., der Klägerin eine E-Mail aus, die auszugsweise wie folgt lautet:

„Es ist schade, dass wir uns so getrennt haben. …

Ich wünsche Dir dennoch alles erdenklich Gute für die berufliche und private Zukunft und bedanke mich aufrichtig für die Zusammenarbeit über die Jahre.

Hab Dich wohl und eine baldige Besserung.“

Bezü[…]


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