AG Pfaffenhofen – Az.: 1 C 341/19 – Urteil vom 30.07.2021
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 914,99 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2018 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Außenbordmotors Yamaha 25 PS, Baujahr 2001 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2018 zu bezahlen.
3. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des Außenbordmotors Yamaha 25 PS, Baujahr 2001 in Annahmeverzug befindet.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 93 % und der Kläger 7 %.
6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss: Der Streitwert wird auf 984,99 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger macht die Rückabwicklung eines Kaufvertrages geltend.
Der Kläger schloss am 15.04.2018 mit dem Beklagten über die Verkaufsplattform Ebay einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Außenbordmotor Yamaha 25 PS, Baujahr 2001, samt Tank und Tankverbindung zu einem Kaufpreis von insgesamt 914,00 €.
Der Kaufpreis wurde durch den Kläger bezahlt.
Der Außenbordmotor wurde mit einem Tank und einer Tankverbindung übergeben.
Bei Ebay war der gegenständliche Motor wie folgt beschrieben: „Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten zum Beispiel genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Leistung 16 – 50 PS“
Die weitere Beschreibung lautete: „[…]