VG Ansbach – Az.: AN 14 K 20.00083 – Urteil vom 23.02.2022
1. Ziffer II des Bescheids des Beklagten vom 12. Dezember 2019 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung.
Die Klägerin betreibt in … ein Fitnessstudio, das unter anderem über einen Trainingsbereich, bestuhlte Bereiche und Umkleidekabinen mit Spinden verfügt. Der Trainingsbereich gliedert sich in einen großen, L-förmig angelegten Raum mit Empfangstheke und zwei kleinere Räume. Vorhandene Fitnessgeräte sind zum einen Cardio-Geräte (wie z.B. Crosstrainer) und zum anderen Geräte zum Krafttraining mit einzeln beweglichen Gewichtsscheiben und Hanteln verschiedener Größe. Alle drei Trainingsräume werden auf der gesamten Fläche durchgehend während der Öffnungszeiten videoüberwacht (ohne Tonaufzeichnung), die Aufzeichnungen 48 Stunden lang gespeichert und anschließend gelöscht. Entsprechende Hinweisschilder befinden sich auf Innen- und Außenseite der Eingangstür. Das Personal des Fitnessstudios besteht aus einem Auszubildenden und drei 450 €-Kräften.
Mit Schreiben vom 29. Januar 2018 wandte sich ein Kunde der Klägerin an den Beklagten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und schilderte die beschriebene Videoüberwachung im gesamten Trainingsbereich. Daraufhin forderte der Beklagte die Klägerin mit Schreiben vom 31. Januar 2018 zur Stellungnahme hierzu anhand eines Fragenkatalogs auf.
Die Klägerin beantwortete mit Schreiben vom 21. Februar 2018 die Fragen dahingehend, dass der gesamte Trainingsbereich einschließlich des Thekenbereichs durchgängig während der Öffnungszeiten mit sechs installierten Videokameras ohne Tonaufzeichnung überwacht werde. Die Videoüberwachung diene der Prävention und Aufk[…]