Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Pandemie

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 107/21 – Urteil vom 05.10.2021

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 02.03.2021, Az. 2 O 250/20, im Kostenpunkt aufgehoben und abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.903,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.04.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den Kosten des vorprozessualen Tätigwerdens der Prozessbevollmächtigten des Klägers in Höhe von 745,40 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

5. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Gründe
I.

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung.

Der Kläger betreibt eine Gaststätte in I. Im Frühjahr 2015, vor der Eröffnung der Gaststätte im April 2015, schlossen die Parteien unter der Versicherungsscheinnummer … einen Versicherungsvertrag, der unter anderem auch eine Betriebsschließungsversicherung („Genuss-Police“) beinhaltete. Versicherungsbeginn war im Frühjahr 2015.

Der Betriebsschließungsversicherung liegen die „Zusatzbedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden infolge Infektionskrankheiten aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) / Genuss-Police – Fassung 2009 -“ (Anlage B 1, i.F.: „ZB-BSV“) zugrunde, die den Stand „01.07.2009″ aufweisen. Darin heißt es unter anderem:

㤠1 Gegenstand der Versicherung, versicherte Gefahren

1. Versicherungsumfang

Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)

a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleich[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv