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Strafzinsen / Verwahrentgelte der Banken – Jetzt Geld zurückverlangen

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Gerichte verbieten Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen – Kriegen Bankkunden nun Geld zurück?
Es gab hierzulande Zeiten, in denen ein positives Guthaben bei der Bank für den Kunden durchweg positiv war. Das Geld, welches bei den Banken in Verwahrung gegeben wurde, brachte dem Inhaber eines Girokontos Zinsen ein. Diese Zeiten gehören aktuell der Vergangenheit an, da nahezu sämtliche Geldinstitute ihren Sparern Strafzinsen abverlangen. Diese sogenannten Negativzinsen werden fällig, da das Kapital ja von der Bank verwahrt wird. Damit könnte jetzt jedoch Schluss sein.

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Viele Begriffe für den Griff in die Tasche der Bankkunden
Nicht jede Bank hat auch tatsächlich den Begriff Strafzinsen verwendet. Auch die Bezeichnungen „Verwahrzinsen“ oder „Verwahrungsentgelt“ ist in der gängigen Praxis durchaus üblich. Auch Begriffe wie „Negativzinsen“ oder „Minuszinsen“ sind in diesem Zusammenhang im Umlauf. Für den Bankkunden indes macht die reine Bezeichnung an sich keinen Unterschied aus, da für ein positives Guthaben bei der Sparda oder Sparkasse oder einer anderen Bank ein entsprechendes Entgelt gezahlt werden muss.

Mussten Sie bereits Verwahrentgelte oder Strafzinsen an Ihre Bank oder Sparkasse zahlen? Oder liegt Ihnen ein Schreiben Ihrer Bank zur Zustimmung der Erhebung dieser Entgelte vor? Wenden Sie sich an uns. Wir prüfen ob Sie die gezahlten Minuszinsen, bzw. Negativzinsen zurückfordern können. Jetzt Ersteinschätzung einholen.
Nicht nur vereinzelte Banken verlangen Verwahrungsentgelte
Zu viel Geld auf dem Konto? Etliche Banken erheben seit einiger Zeit so genannte Strafzinsen oder Negativzinsen um ihre Bankkunden an den gestiegenen Kosten zu beteiligen. Für Sparer ist das zusätzlich bitter. (Symbolfoto: M. Schuppich/Shutterstock.com)

Der Negativzins ärgert die Kunden, und das völlig zu Recht. Wer eine Geldanlage bei der Bank einlagert, erwartet schlussendlich, dass sich dieses Kapital – wenn auch in einem überschaubarem Ausmaß – vermehrt. Dass es letztlich weniger wird ist mit Sicherheit nicht im Sinne des sprichwörtlichen Erfinders und wäre an sich schon ein Grund für einen Bankenwechsel. Das Problem hierbei ist lediglich der Umstand, dass nicht nur di[…]


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