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Konkludentes Handeln – Bedeutung und Anwendung

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Stillschweigende Handlungen – Schlüssiges Handeln im Rechtsverkehr
Im Leben des Menschen und insbesondere im Rechtsverkehr der Menschen untereinander hängt sehr viel von der Handlung des Einzelnen ab. Den wenigsten Menschen ist dabei der Umstand bewusst, dass es sowohl eine bewusste als auch eine unbewusste Handlung geben kann. Nicht immer bedarf es für die Handlung auch tatsächlich einer verbal geäußerten Willenserklärung, es gibt auch die sogenannten stillschweigenden Handlungen, durch welche der Gegenüber den Glauben erhalten kann, dass die Person mit der stillschweigenden Handlung ein gewisses Rechtsgeschäft realisieren möchte. Juristisch betrachtet wird die stillschweigende Handlung als sogenannte „konkludente Handlung“ bezeichnet. Das Wissen um die genaue Definition der konkludenten Handlung ist dabei im Alltag eines Menschen überaus wichtig.

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Allgemeine Informationen im Zusammenhang mit der konkludenten Handlung
(Symbolfoto: pikcha/Shutterstock.com)

Die Bezeichnung des konkludenten Handelns hat ihren Ursprung im lateinischen Sprachgebrauch. Die lateinische Bezeichnung „concludere“ kommt dabei im deutschen Sprachgebrauch die Bedeutung „einen Schluss ziehen“ oder auch „schlussfolgern“ gleich, was auch sehr gut den genauen Hintergrund desstillschweigenden Handelns beschreibt. Eine Person gibt durch die konkludente Handlung eine Willenserklärung ab, ohne dass es hierfür einer verbal geäußerten Willenserklärung bedarf. Die Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich bei dieser Handlung um ein eindeutig schlüssiges Verhalten handelt. Der Empfänger der Botschaft muss somit aus dem Verhalten der anderen Person den Schluss ziehen können, dass die Person auch tatsächlich ein Rechtsgeschäft abschließen möchte.

Aus rechtlicher Sicht betrachtet hat die konkludente Handlung einen identischen Charakter wie eine verbal oder schriftlich geäußerte Willenserklärung. Es gibt jedoch durchaus auch die Möglichkeit, eine Anfechtung eines Rechtsgeschäfts, welches auf der Grundlage der konkludenten Handlung einer einzelnen Person abgeschlossen wurde, vorzunehmen.
Die Voraussetzungen für ein rechtlich wirksames Rechtsgeschäft
Die Grundvoraussetzung für ein rechtlich wirksames Rechtsgesch[…]


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