Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Reha abgelehnt – Widerspruch einlegen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Was tun wenn die Krankenkasse oder Rentenversicherung den Reha-Antrag ablehnt?
Ein Mensch kann aus den unterschiedlichsten Gründen heraus in den Bedarf einer Rehamaßnahme geraten. Von körperlichen Beschwerden wie Bandscheibenvorfällen oder Gelenkproblematiken bis hin zu psychischen Erkrankungen wie beispielsweise dem mittlerweile sehr weit verbreiteten Burnout gibt es viele Gründe, eine Rehamaßnahme in Anspruch zu nehmen. Beantragt werden muss diese Rehamaßnahme stets bei der Krankenversicherung, die als Kostenträger für diese Maßnahmen aufkommen soll. Nicht immer jedoch ist der Antrag auch wirklich erfolgreich. Eine Ablehnung ist zwar sicherlich sehr ärgerlich, sie muss von der betroffenen Person jedoch nicht hingenommen werden. Es gibt durchaus auch die Möglichkeit des Widerspruchs, allerdings muss hierbei einiges beachtet werden.

[toc]

Wurde Ihre Reha abgelehnt? Wenden Sie sich an uns und fordern eine Ersteinschätzung an. Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Anfertigung eines möglichst erfolgsversprechenden Widerspruchs. Kontaktieren Sie uns!
Die möglichen Ablehnungsgründe der Krankenversicherungen
Wird von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung eine Reha abgelehnt, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Patienten sollten sich dabei idealerweise anwaltlich beraten lassen. (Symbolfoto: Kzenon/Shutterstock.com)

Der Gesetzgeber sagt, dass diejenige Person, welche aufgrund von einer chronischen Erkrankung respektive im Anschluss an einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus für einen langen Zeitraum dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, den gesetzlich verankerten Anspruch auf die Rehamaßnahme wahrnehmen kann. Was sich durchaus auf den ersten Blick als überaus positiv darstellt, ist in der gängigen Praxis jedoch nicht immer ganz so simpel. Nicht selten lehnen die Krankenversicherungen den Antrag ab, obwohl aus der Sicht des Antragsstellers alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Gegensatz zu einer Rehabilitation wird die sogenannte Anschlussbehandlung für gewöhnlich regelhaft seitens der Krankenversicherungen bewilligt. Dies liegt an dem Umstand, dass es sich bei der Anschlussbehandlung um eine zwingend medizin[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv