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Flugannullierung wegen Corona-Pandemie – Ansprüche nach Fluggastrechteverordnung

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AG Hamburg – Az.: 48 C 230/21 – Urteil vom 27.01.2022

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.02.2021 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.  Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung aus abgetretenem Recht.

Die Fluggäste H. H. und G. H. buchten für den 5.8.2020 einen Flug von Hamburg nach Alicante, Spanien, mit planmäßigem Abflug 19:25 Uhr Ortszeit, welcher von der Beklagten unter der Flugnummer FR[…] durchgeführt werden sollte.

Dieser Flug wurde annulliert. Die Fluggäste wurden weniger als sieben Tage vor Abflug darüber informiert. Eine Ersatzbeförderung erfolgte nicht. Eine Einreise nach Spanien war zum geplanten Reisedatum möglich.

Die Distanz zwischen Abflug- und Ankunftsort beträgt 1.874 km.

(Symbolfoto: cunaplus/Shutterstock.com)

Die Fluggäste traten die ihnen gegen die Beklagte zustehenden Ausgleichsansprüche an die Flugrecht GmbH ab, welche ihrerseits diese Ansprüche an die Klägerin abtrat. Dies zeigte die Klägerin der Beklagten an und forderte diese unter Fristsetzung bis zum 11.2.2021 zur Zahlung auf. Die Beklagte leistete keine Zahlung.

Die Klägerin beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 800,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2021 zu zahlen.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Sie beruft sich auf das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands. Dieser habe in der damaligen Covid-19-Pandemie Situation bestanden. Es handle sich hierbei um eine weltweite Krisensituation, deren Risiko von der WHO als „sehr hoch“ eingestuft worden sei. Spanien habe ab Mitte März 2020 als COVID-Hotspot gegolten. Spanien habe hohe Inzidenzzahlen aufgewiesen, mit vielen Todesopfern. Daher habe für die […]


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