OVG Lüneburg – Az.: 14 MN 197/22 – Beschluss vom 25.03.2022
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I. Der Antrag, § 12 Abs. 3 der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 97), geändert durch Art. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 111) und die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 18. März 2022 (online eilverkündet am 18.3.2022 unter www.niedersachsen.de/verkuendung), sowie § 4 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23. Februar 2022, geändert durch die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 18.03.2022, soweit darin das Tragen einer medizinischen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung in einer Diskothek, einem Club oder einer ähnlichen Einrichtung oder einer Einrichtung, in der Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, geregelt ist, vorläufig außer Vollzug zu setzen, hat keinen Erfolg.
Diese Entscheidung, die nicht den prozessrechtlichen Vorgaben des § 47 Abs. 5 VwGO unterliegt (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwal-tungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 607; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 110 ff.), trifft der Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12.6.2009 – 1 MN 172/08 -, juris Rn. 4 m.w.N.) und gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NJG ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Entscheidung zu Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Sisha-BarsÜbergangsregelung (Symbolfoto: OPOLJA/Shutterstock.com)1. Der Antrag ist zulässig.
a) Der Normenkontrolleilantrag ist gemäß § 47 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO und § 75 NJG statthaft. Danach entscheidet das Oberverwaltungsgericht auch über die Gültigkeit einer anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift. § 12 Abs. 3 und § 4 Abs. 1 Satz 1 der N[…]