Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall auf Autobahn bei Fahrstreifenwechsel

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Wiesbaden – Az.: 8 O 94/14 – Urteil vom 27.09.2016

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.07.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin macht gegen den Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 05.07.2012 auf der A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main in Höhe von km 157,400 ereignet hat.

Die Klägerin war Versicherer des von dem Fahrer A. S. gesteuerten Pkw Renault Laguna mit dem damaligen Kennzeichen …, deren Versicherungsnehmerin die … AG war. Der Beklagte war Fahrzeugführer des Pkw BMW 3, amtliches … .

Der Beklagte befuhr mit seinem Pkw die mittlere der drei Fahrspuren, während der Fahrzeugführer … mit dem bei der Klägerin versicherten Fahrzeug den linken der drei Fahrspuren befuhr. Der Beklagte führte in der Absicht, die vor ihm langsamer fahrenden Fahrzeuge zu überholen, einen Fahrstreifenwechsel nach links durch, woraufhin das klägerische Fahrzeug auf das Fahrzeug des Beklagten auffuhr.

Die … Versicherung AG, bei der es sich um die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Beklagtenfahrzeugs handelt, regulierte den Schaden auf Klägerseite zu 75 %. Hierbei nahm sie folgende Berechnung vor:
Kosten der Beklagtenseite:

Fahrzeugschaden (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) 8.899,16 €
Gutachterkosten 820,76 €,
Mietwagenkosten 1.335,19 €,
Überführungskosten 30,00 €,
Abschleppkosten 200,44 €,
Schadensabwicklung 106,32 €,
Gesamt 11.391,87 €

Kosten der Klägerseite:
Fahrzeugschaden (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) mit Anrechnung Selbstbeteiligung 9.037,82 €

Von dem Fahrzeugschaden der Klägerseite in Höhe von 9.037,82 € erkannte sie einen Betrag von 75 % = 6.778,37 € an und rechnete mit einer Forderung in Höhe von 25 % des auf Beklagtenseite geltend gemachten Schadens in Höhe von 11.391,87 € = 2.847,97 € auf. Den sich hieraus ergebenden Betrag in Höhe von 3.930,40 € zahlte die Versicherung des Beklagten an die Klägerin.

Die K[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv