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Teilungsreife Nachlass –  Feststellungsklage eines Miterben

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OLG Stuttgart – Az.: 19 U 49/16 – Urteil vom 02.11.2016

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 23. März 2016, Az.: 18 O 227/15, wird zurückgewiesen.

2. Auf die Anschlussberufung der Beklagten Ziff. 1 wird die Klägerin verurteilt, für den Fall, dass diese 1.500 Namens-Aktien O.N. der D…, WPK 7…, 1.600 Aktien V… Vorzugsaktien O…, WPK 76…, sowie 1.000 A… . Namens-Aktien O.N., WPK 8… an die Erbengemeinschaft nach J… R…, verstorben am 13. Juli 2014, bestehend aus den Erben E… R…, P… R… und K… W… binnen einer Frist von 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Berufungsurteils nicht herausgibt, an die Erbengemeinschaft nach J… R…, bestehend aus K… W…, P… R… und E… R…, einen Betrag von € 521.966,00 zu bezahlen.

3. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung.

4. Dieses Urteil wie auch das angefochtene Urteil des Landgerichts Stuttgart sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A.

Die Klägerin begehrt im Verhältnis zu den beiden Beklagten die Feststellung, dass ihr ein erbrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen des bei den Beklagten angefallenen Kommanditanteils ihres am 13. Juli 2014 verstorbenen Ehemannes J… R… (im Folgenden: Erblasser) an der I… in Höhe von einem Drittel seines Wertes zusteht und sie zudem einen Anspruch auf die seit dem Tod des Erblassers bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft erwirtschafteten Gewinne der I… ebenfalls in Höhe von einem Drittel hat. Bei den Beklagten handelt es sich um die beiden Töchter des Erblassers aus dessen erster Ehe, welche im notariell beurkundeten Testament des Erblassers vom 30. Dezember 2013 neben der Klägerin jeweils zu 1/3 zu Erbinnen eingesetzt wurden.

Die Beklagte Ziff. 1 verlangte erstinstanzlich im Wege der Widerklage von der Klägerin die Herausgabe von Aktien an die Erbengemeinschaft sowie, aus abgetretenem Recht, die Rückzahlung von durch die Klägerin aus der I… unrechtmäßig entnommenen Geldern.

Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils verwiesen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Widerklage […]


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